Vorlage·FB 61/1132/WP16·15. Mai 2014

Aufstellungsbeschluss A 208 - Eupener Straße / Köpfchen -hier: Aufhebungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein älterer Aufstellungsbeschluss für das Euregionale Projekt „Köpfchen“ an der Eupener Straße wird aufgehoben, da die Ziele bereits durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert sind.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 208 - Eupener Straße/Köpfchen - im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 208- Eupener Straße/Köpfchen- im Bereich Eupener Straße/Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.11.2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich

Eupener Straße/Köpfchen beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.12.2006. Ziel des Aufstellungsbeschlusses war es, Planungsrecht für das Euregionale Projekt „Köpfchen“ auf der Grundlage der “Studie mit Köpfchen” zu schaffen.

Diese Ziele wurden mit dem Bebauungsplan Nr. 911 – Eupener Straße/Köpfchen-, der mit der öffentlichen Bekanntmachung am 11.12.2009 rechtskräftig wurde, konkretisiert.

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasste auch die Wohngebäude östlich und nördlich der Zollanlage. Im Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung hatte sich aber die Bezirksregierung Köln gegen die Überplanung der Wohnbebauung und planungsrechtliche Festsetzung als Wohngebiet ausgesprochen, da damit die Festigung einer Splittersiedlung befürchtet wurde. Für die beabsichtigte Nutzung der Zollanlage als Ort der Grenzgeschichte und Naherholung war die planungsrechtliche Sicherung der Wohnbebauung nicht erforderlich, so dass das Plangebiet entsprechend verkleinert werden konnte.

  1. Beschlussempfehlung

Da die Ziele des Aufstellungsbeschlusses mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert sind, empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss A 208 aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

Karte wird geladen…

Dokument

PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein älterer Aufstellungsbeschluss für das Euregionale Projekt „Köpfchen“ an der Eupener Straße wird aufgehoben, da die Ziele bereits durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert sind.

Projekt

Euregio-Projekt Köpfchen

Auch: Bebauungsplan Eupener Straße/Köpfchen, A 208

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

GrenzgeschichteNaherholungPlanungsrecht

Betroffene Gruppen

Anwohner Eupener StraßeBesucher Grenzgebiet

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details