Erneuerung Bismarckstraße, Abschnitt Oppenhoffallee bis AdalbertsteinwegAusführungsbeschluss
Inhalt
Erläuterungen
Die Bismarckstraße im Frankenberger Viertel wird erneuert, um den Radverkehr zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, gemäß Plan-Nr. 2012_026_L den Ausführungsbeschluss mit beidseitigen Schutzstreifen und einseitigem Parkstreifen (14 Parkplätze) zu fassen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst gemäß Plan-Nr. 2012_026_L den Ausführungsbeschluss mit beidseitigen Schutzstreifen und einseitigem Parkstreifen (14 Parkplätze).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines
Auf Grundlage einer Bürgerbeteilung wurde für das Frankenberger Viertel im Jahr 2007 ein Rahmenplan erstellt, in dem ein Handlungskonzept für die Straßenräume des Quartiers integriert wurde. Darin soll durch Radverkehrsanlagen in der Bismarckstraße zwischen Oppenhoffallee und Adalbertsteinweg der Übergang in benachbarte Viertel sichergestellt werden. Der Umbau soll die gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Schäden in der Fahrbahnoberfläche geben den Anlass, den Umbau zeitnah zu veranlassen. Die Erneuerung der Bismarckstraße im Abschnitt zwischen Oppenhoffallee und Adalbertsteinweg wurde am 23.01.2014 im Mobilitätsausschuss und am 12.02.2014 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beraten. Beschlossen wurde der Ausbau gem. Variante 1, die beidseitigen Schutzstreifen und einen einseitigen Parkstreifen vorsieht. Es wurde beschlossen, keine Baumfelder vorzusehen, um den Parkraum zu maximieren. Der Ausführungsbeschluss soll gefasst sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Informationsveranstaltung wurde am 29.04.2014 im Josefshaus, Kirberichshofer Weg 6 durchgeführt
(Ergebnis s. Anhang).
Straßenraumaufteilung
Die Querschnittsaufteilung ist unter Berücksichtigung geringer Vor- Und Rücksprünge der angrenzenden Bebauung etwa symmetrisch:
Beidseitige Gehwege, jeweils 2,35 m und 1,80 m
einseitiger Längsparkstreifen 2,00 m
Fahrbahn 8,50 m incl. beidseitiger 30cm breiter Pflasterrinne.
Ab dem Einmündungsbereich Adalbertsteinweg (ca. 45 m) entfällt der Parksteifen und die Fahrbahn ist 10,40 m breit. Im Zuge der Detailplanung stellte sich heraus, dass 2 Bäume ohne Parkraumverlust möglich sind. Diese Modifikation ist im Plan dargestellt. Nach dem Ausbau stehen 14 Parkstände statt heute 13 zur Verfügung. Es sind 4 Fahrradbügel für 8 Fahrräder geplant.
Ausbauelemente:
Fahrbahn 4 cm Asphaltdeckschicht 8 cm Asphaltbinder 14 cm Asphalttragschicht 39 cm Frostschutz 0/45 65 cm Gesamtstärke | Parkstreifen 15 cm Natursteinpflaster 4 cm Bettung 15 cm Drainbeton 11 cm Frostschutz 0/45 45 cm Gesamtstärke | Gehweg 8 cm Betonsteinplatten 30/30 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 13 cm Frostschutz 0/45 40 cm Gesamtstärke |
Leitungsverlegung
Die STAWAG verlegt zwei neue Stromleitungen und erneuert die Gas- und Wasserhausanschlüsse.
Baukosten
Die Baukosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen etwa 345.000 €.
Bauzeit
Die Bauzeit wird mit 6 Monaten veranschlagt, wovon die STAWAG 2 Monate benötigt.
Baubeginn ist für September 2014 vorgesehen.
Entwässerung
Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt mit Natursteinborden. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und die Standorte soweit erforderlich angepasst.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des §8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem §8 KAG zu erheben sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Ausbau stehen beim investiven PSP-Element 5-120102-000-00100-300-1 „Bismarckstraße, Erneuerung“ im Haushaltsjahr 2014 Mittel i.H.v. 339.000 € zur Verfügung.
Beim konsumtiven PSP-Element 4-120102-002-1 „Bismarckstraße, Erneuerung“ stehen weitere Mittel i.H.v. 6.000 € zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-00100-300-1 „Bismarckstraße, Erneuerung“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 339.000 | 339.000 | 0 | 0 | 339.000 | 339.000 |
Ergebnis | 339.000 | 339.000 | 0 | 0 | 339.000 | 339.000 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-002-1 | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 6.000 | 6.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
4 Straßen
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Weitere Dokumente (5)
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Projekt: Umbau Bismarckstraße
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
- Erneuerung Bismarckstraße, Abschnitt Oppenhoffallee bis AdalbertsteinwegPlanungsbeschlussFB 61/1046/WP16 · 12. Feb. 2014
- Erneuerung Bismarckstraße, Abschnitt Oppenhoffallee - AdalbertsteinwegPlanungsbeschlussFB 61/0773/WP16 · 16. Jan. 2013
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Bismarckstraße im Frankenberger Viertel wird erneuert, um den Radverkehr zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Projekt
Umbau Bismarckstraße
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026