Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin durch den / die Altersvorsitzende/n
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister wird feierlich auf seine Aufgaben verpflichtet – ein formaler Akt nach der Gemeindeordnung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 65 Abs. 3 i. V. m. § 36 Abs. 5 GO.NW. wird der / die Bezirksbürgermeister/in von dem/der Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der / die Bezirksbürgermeister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
"Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen."
Dokument
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Worum geht es?
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister wird feierlich auf seine Aufgaben verpflichtet – ein formaler Akt nach der Gemeindeordnung.
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
LaurensbergModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Geändert
- 23.2.2026