Vorlage·FB 01/0265/WP16·18. Juni 2014

Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Neue und wiedergewählte Ratsmitglieder werden auf ihre Aufgaben verpflichtet – ein wichtiger Schritt für die demokratische Legitimation.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ratsmitglieder werden durch den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“

(Bei wiedergewählten Ratsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Neue und wiedergewählte Ratsmitglieder werden auf ihre Aufgaben verpflichtet – ein wichtiger Schritt für die demokratische Legitimation.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

VerpflichtungRatsmitgliederGemeindeordnung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Technische Details