Vorlage·BA 6/0159/WP16·11. Juni 2014

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungBezirksvertretung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
23.2.2026
Technische Details