Vorlage·BA 1/0108/WP16·11. Juni 2014

Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin durch den Altersvorsitzenden

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der neu gewählte Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird feierlich in das Amt eingeführt und verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird der Bezirksbürgermeister vom Altersvorsitzenden in der Sitzung derBezirksvertretungverpflichtet und in sein Amt eingeführt.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem der Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin folgende Erklärung abgibt.

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung: „So wahr mir Gott helfe.“

Auswirkungen

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Worum geht es?

Der neu gewählte Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird feierlich in das Amt eingeführt und verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtseinführungVerpflichtungserklärung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Geändert
23.2.2026
Technische Details