Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin durch den Altersvorsitzenden
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird feierlich in das Amt eingeführt und verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wird der Bezirksbürgermeister vom Altersvorsitzenden in der Sitzung derBezirksvertretungverpflichtet und in sein Amt eingeführt.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem der Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin folgende Erklärung abgibt.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung: „So wahr mir Gott helfe.“
Auswirkungen
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird feierlich in das Amt eingeführt und verpflichtet.
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Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Geändert
- 23.2.2026