Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in ihre Ämter eingeführt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NW werdendie Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Bezirksvertreter von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung: „So wahr mir Gott helfe.“
Auswirkungen
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in ihre Ämter eingeführt.
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Geändert
- 23.2.2026