Vorlage·BA 2/0105/WP16·11. Juni 2014
Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder/-innen der Bezirksvertretung durch die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Bezirksvertreter/-innen von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
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Kategorien
Ratsbetrieb
Schlagworte
AmtsverpflichtungBezirksvertretung
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
- Geändert
- 23.2.2026