Vorlage·BA 2/0105/WP16·11. Juni 2014

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder/-innen der Bezirksvertretung durch die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Bezirksvertreter/-innen von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungBezirksvertretung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Geändert
23.2.2026
Technische Details