Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeister/der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung legen ihr Amtseid ab.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 3 GO NW werden der Stellvertreter/die Stellvertreterin bzw. die Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksbürgermeister/der Bezirksbürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung: “So wahr mir Gott helfe.“
Dokument
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Worum geht es?
Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung legen ihr Amtseid ab.
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Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 23.2.2026