Einführung und Verpflichtung des/der Bezirksbürgermeisters/in durch die/den Altersvorsitzende/n
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister wird feierlich in sein Amt eingeführt und auf seine Pflichten verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
In Vertretung
(Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 65 Abs. 3 GO NW wird der/dieBezirksbürgermeister/in von der/dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Bezirksbürger-meister/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde so wahr mir Gott helfe.“
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister wird feierlich in sein Amt eingeführt und auf seine Pflichten verpflichtet.
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 23.2.2026