Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des/der Bezirksbürgermeisters/in und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den/die Bezirksbürgermeister/in
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in ihre Ämter eingeführt und verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
In Vertretung
(Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW werden die Stellvertreter/innen des/der Bezirksbürgermeisters/inund die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem/der Bezirksbürgermeister/in eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter/innen und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“
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Worum geht es?
Die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in ihre Ämter eingeführt und verpflichtet.
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 23.2.2026