Vorlage·BA 3/0098/WP16·11. Juni 2014

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des/der Bezirksbürgermeisters/in und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den/die Bezirksbürgermeister/in

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in ihre Ämter eingeführt und verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

In Vertretung

(Dr. Barth)

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW werden die Stellvertreter/innen des/der Bezirksbürgermeisters/inund die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem/der Bezirksbürgermeister/in eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter/innen und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

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Worum geht es?

Die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters und die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in ihre Ämter eingeführt und verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtseinführungVerpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
23.2.2026
Technische Details