Vorlage·FB 11/0265/WP16·18. Juni 2014

Vereidigung und Amtseinführung des hauptamtlichen Oberbürgermeisters Marcel Philipp

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der neu gewählte Oberbürgermeister wird in sein Amt eingeführt und vereidigt – ein formaler Akt zur Amtsübernahme.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den Vorschriften des § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der

Oberbürgermeister/in vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Beides ist für die konstituierende Ratssitzung am 18.06.2014 vorgesehen.

Das Beamtenverhältnis des gewählten Oberbürgermeisters wird gemäß § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) mit der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Ausscheiden des Vorgängers aus dem Amt (Amtsantritt), somit mit Datum vom 23.06.2014, begründet.

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Worum geht es?

Der neu gewählte Oberbürgermeister wird in sein Amt eingeführt und vereidigt – ein formaler Akt zur Amtsübernahme.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsantrittVereidigungGemeindeordnung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Technische Details