Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie vertritt die Stadt ihre Interessen in den Gremien städtischer Beteiligungen? Die Regelungen zur Besetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen werden neu geordnet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- undGesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister
Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu
beauftragen. Beide haben das Recht, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 113, Abs. 1 der GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der
Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind,
muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen
(§ 113, Abs. 2 GO NRW).
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.09.2013 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in
allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist,
Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen. Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 Abs. 2 GO NRW - das Recht eingeräumt, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie vertritt die Stadt ihre Interessen in den Gremien städtischer Beteiligungen? Die Regelungen zur Besetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen werden neu geordnet.
Projekt
Städtische Gremienvertretung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Beteiligungscontrolling
- Geändert
- 23.2.2026