Vorlage·B 06/0122/WP16·2. Juli 2014

Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie vertritt die Stadt ihre Interessen in den Gremien städtischer Beteiligungen? Die Regelungen zur Besetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen werden neu geordnet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- undGesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister

Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu

beauftragen. Beide haben das Recht, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 113, Abs. 1 der GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,

Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen

Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der

Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden

Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,

vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind,

muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen

(§ 113, Abs. 2 GO NRW).

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.09.2013 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in

allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist,

Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen. Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 Abs. 2 GO NRW - das Recht eingeräumt, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.

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Worum geht es?

Wie vertritt die Stadt ihre Interessen in den Gremien städtischer Beteiligungen? Die Regelungen zur Besetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen werden neu geordnet.

Projekt

Städtische Gremienvertretung

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AufsichtsratsmandateGesellschafterversammlungenKommunale Beteiligungen

Betroffene Gruppen

Stadtverwaltung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Beteiligungscontrolling
Geändert
23.2.2026
Technische Details