I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 - Parkhaus Adalbertsteinweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie kann die Stadt die Nutzungsstruktur in einem Innenstadtbereich erhalten? Ein Bebauungsplan soll bestimmte Gewerbenutzungen ausschließen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 – Parkhaus Adalbertsteinweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraße gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/1041/WP16 – Änderungs- und Offenlagebeschluss
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen, weitere Anfragen wurden gestellt.
Ziel ist aber, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg zu erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Dementsprechend soll der in diesem Bereich befindliche Bebauungsplan Nr. 694 – Parkhaus Adalbertsteinweg – geändert werden, indem Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, sowie Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution, ausgeschlossen werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan auf Grundlage des § 13 BauGB vereinfacht geändert. Parallel dazu wird im angrenzenden Bereich mit der gleichen Zielsetzung der Bebauungsplan – Adalbertsteinweg - aufgestellt.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
Am 15.01.2014 empfahl die Bezirksvertretung dem Planungsausschuss, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros - den Bebauungsplan Nr.694 gem. § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend zu ändern und gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planungsausschuss schloss sich diesem Beschluss in seiner Sitzung am 16.01.2014 an.
Die öffentliche Auslegung der I.Änderung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 17.02.2014 bis 21.03.2014 statt. Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keinefür das Verfahren wesentlichen Anregungen vorgebracht.
Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde über den Verfahrensverlauf in ihrer Sitzung am 14.05.2014 informiert, der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2014.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 694 – Parkhaus Adalbertsteinweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Frankenstraße, Augustastraße und Friedrichstraße gem. § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung zu beschließen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
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Projekt
Bebauungsplan Adalbertsteinweg
Auch: B-Plan 694, Parkhaus Adalbertsteinweg
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026