Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erdehier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Am Adalbertsteinweg soll die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Gastronomie gesichert werden – durch Ausschluss unerwünschter Nutzungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung einen Aufstellungsbeschluss, für den Bebauungsplan – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße – gefasst.
Ziel des Verfahrens ist es, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg und Bismarckstraße zu erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Um ein Übergreifen unerwünschter Nutzungen zu vermeiden und die Wohnfunktion zu schützen und zu stärken, wurden auch die angrenzen Straßen in den Geltungsbereich einbezogen.
Entsprechend dieser Zielsetzung sollen im Bebauungsplan Nr. 961 – Adalbertsteinweg / Bismarckstraße – Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen werden.
Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.
Am 28.08.2014 beschloss der Planungsausschuss daher gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 961 – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße -. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 27.08.2014 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans fand in der Zeit vom 29.09.2014 bis einschließlich 31.10.2014 statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.
Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
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Projekt: Bebauungsplan Adalbertsteinweg
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - hier:- OffenlagebeschlussFB 61/0008/WP17 · 28. Aug. 2014
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Worum geht es?
Am Adalbertsteinweg soll die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Gastronomie gesichert werden – durch Ausschluss unerwünschter Nutzungen.
Projekt
Bebauungsplan Adalbertsteinweg
Auch: B-Plan 961, Bebauungsplan Nr. 961
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Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026