Vorlage·FB 61/0094/WP17·10. Dezember 2014

Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erdehier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Am Adalbertsteinweg soll die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Gastronomie gesichert werden – durch Ausschluss unerwünschter Nutzungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 961 - Adalbertsteinweg / Bismarckstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich zwischen Adalbertsteinweg, Goerdelerstraße und dem Bhf Rothe Erde gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung einen Aufstellungsbeschluss, für den Bebauungsplan – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße – gefasst.

Ziel des Verfahrens ist es, die heutige Nutzungsstruktur im Bereich Adalbertsteinweg und Bismarckstraße zu erhalten bzw. wieder herzustellen, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Um ein Übergreifen unerwünschter Nutzungen zu vermeiden und die Wohnfunktion zu schützen und zu stärken, wurden auch die angrenzen Straßen in den Geltungsbereich einbezogen.

Entsprechend dieser Zielsetzung sollen im Bebauungsplan Nr. 961 – Adalbertsteinweg / Bismarckstraße – Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, aber auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution ausgeschlossen werden.

Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.

Am 28.08.2014 beschloss der Planungsausschuss daher gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 961 – Adalbertsteinweg/ Bismarckstraße -. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 27.08.2014 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung des

Bebauungsplans fand in der Zeit vom 29.09.2014 bis einschließlich 31.10.2014 statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen von Bürgern bzw. Behörden eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Adalbertsteinweg

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Worum geht es?

Am Adalbertsteinweg soll die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Gastronomie gesichert werden – durch Ausschluss unerwünschter Nutzungen.

Projekt

Bebauungsplan Adalbertsteinweg

Auch: B-Plan 961, Bebauungsplan Nr. 961

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanNutzungsbeschränkungenVergnügungsstättenWohnumfeld

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteGewerbetreibendeMieter

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details