Ortseingangsbereich Aachen-Richterich / Berensberger Straße- stationäre GeschwindigkeitsüberwachungsanlageAntrag der Fraktion B90/Grüne vom 12.01.2014
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Ortseingang von Richterich installiert werden? Die Verwaltung prüft die Notwendigkeit.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach die Voraussetzungen zur Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage nicht vorliegen, zur Kenntnis. Der Antrag der Fraktion B90/Grüne gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bezugnehmend auf die Diskussion und den anschließenden Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 04.12.2013 zum Endausbau des Ortseingangsbereichs Berensberger Straße stellt die Fraktion B90/Grüne den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, die Installation einer Geschwindig-keitsüberwachungsanlage für den Ortseingangsbereich Berensberger Straße zu prüfen.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage gilt im Bereich zwischen Berensberg und Ortseingang Richterich in beiden Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Fahrtrichtung Richterich beginnt die geschlossene Ortslage unmittelbar hinter der Brücke über die Kohlscheider Straße.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird durch die Ortseingangstafel zunächst beibehalten.
Im weiteren Verlauf ist bis zum Knoten Roermonder Straße nur noch eine zulässige Höchstge-schwindigkeit von 30 km/h erlaubt, die ebenfalls für die Gegenrichtung gilt.
Voraussetzung für die Installation von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist, dass es sich bei der Örtlichkeit um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Hierfür müssten sich im Bereich des Ortseingangs mind. 3 Unfälle gleicher Art ereignet haben, bei denen überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich gewesen ist.
In den letzten drei Jahren hat die Polizei keinen Unfall im Bereich des Ortseingangs Berensberger Straße aufgenommen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt somit nicht vor. Die Installation einer Geschwin-digkeitsüberwachungsanlage ist daher nicht möglich.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung unterhält in der Berensberger Straße, in dem Bereich in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, Messstellen, an denen mobile Geschwindig-keitsüberwachungen vorgenommen werden.
Die letzte Messung hat in der Berensberger Straße am 04.06.2014 stattgefunden. Auch in Zukunft werden in der Berensberger Straße im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.
Bei Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Ortseingangstafel, die unmittelbar hinter der Brücke über die Kohlscheider Straße in einer leichten Rechtskurve steht, teilweise durch Grünbewuchs verdeckt wird. Um die uneingeschränkte Sichtbarkeit wiederherzustellen, wurde bereits ein Rückschnitt veranlasst.
Die Einhaltung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sollte grundsätzlich nicht durch bußgeldbewährte Geschwindigkeitskontrollen erfolgen, sondern sich aus der Gestaltung des Straßenraums ergeben. Die Verwaltung wird nochmals die Umgestaltung des Ortseingangsbereiches gestalterisch Überdenken und sie dann erneut der Bezirksvertretung antragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Worum geht es?
Soll eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Ortseingang von Richterich installiert werden? Die Verwaltung prüft die Notwendigkeit.
Projekt
Verkehrssicherheit Berensberger Straße
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
RichterichModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026