Vorlage·FB 45/0010/WP17·8. September 2014

Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen;hier Benennung von Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden Schulleitungsstellen besetzt? Der Schulausschuss benennt Mitglieder für die erweiterte Schulkonferenz.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG

zu entsenden:

a)als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG ________________________ und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,

b)als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

1.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

2.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

3.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

Erläuterungen

Erläuterungen:

§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimerAbstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personenwählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält.

Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahlerreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen aufsich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG).

Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträgerentsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oderVertreter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht anWeisungen gebunden.

Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgtder Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnenund Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden,

a)bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung

b)bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.

Der Schulausschuss hatte für die abgelaufene Wahlzeit beschlossen,

a)als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG

die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Schulausschusses und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,

b)als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

je ein Mitglied der SPD-Fraktion, der Grüne-Fraktion und der FDP-Fraktion

für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen.

Im Verhinderungsfall eines der beratenden Mitglieder hat der sachkundige Bürger der LINKE-Fraktion an den Sitzungen der jeweiligen Schulkonferenz teilgenommen.

Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen.

Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahrenanalog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Verfahrensregelungmit einzubeziehen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Projekt: Besetzung Schulleitungsstellen

Zum Projekt

Die Hauptsatzung der Stadt Aachen wird angepasst, um das neue Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen gemäß dem geänderten Schulgesetz NRW umzusetzen. Dabei entfallen bisherige Wahl- und Vetorechte, und der Schulträger erhält ein Vorschlagsrecht.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

BildungMaßnahme geplant8. Sept. 2014 – 26. Okt. 20162 Vorlagen

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Worum geht es?

Wie werden Schulleitungsstellen besetzt? Der Schulausschuss benennt Mitglieder für die erweiterte Schulkonferenz.

Projekt

Besetzung Schulleitungsstellen

Kategorien

BildungRatsbetrieb

Schlagworte

SchulverwaltungPersonalauswahlSchulkonferenz

Betroffene Gruppen

SchulleitungenLehrkräfte

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details