Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen;hier Benennung von Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden Schulleitungsstellen besetzt? Der Schulausschuss benennt Mitglieder für die erweiterte Schulkonferenz.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG
zu entsenden:
a)als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG ________________________ und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,
b)als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG
1.Herrn/Frau ________________________
(Stellvertreter/in ________________________)
2.Herrn/Frau ________________________
(Stellvertreter/in ________________________)
3.Herrn/Frau ________________________
(Stellvertreter/in ________________________)
Erläuterungen
Erläuterungen:
§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimerAbstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personenwählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält.
Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahlerreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen aufsich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG).
Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträgerentsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oderVertreter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht anWeisungen gebunden.
Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgtder Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnenund Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden,
a)bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung
b)bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.
Der Schulausschuss hatte für die abgelaufene Wahlzeit beschlossen,
a)als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG
die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Schulausschusses und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,
b)als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG
je ein Mitglied der SPD-Fraktion, der Grüne-Fraktion und der FDP-Fraktion
für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen.
Im Verhinderungsfall eines der beratenden Mitglieder hat der sachkundige Bürger der LINKE-Fraktion an den Sitzungen der jeweiligen Schulkonferenz teilgenommen.
Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen.
Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahrenanalog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Verfahrensregelungmit einzubeziehen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Dokument
Projekt: Besetzung Schulleitungsstellen
Zum ProjektDie Hauptsatzung der Stadt Aachen wird angepasst, um das neue Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen gemäß dem geänderten Schulgesetz NRW umzusetzen. Dabei entfallen bisherige Wahl- und Vetorechte, und der Schulträger erhält ein Vorschlagsrecht.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Besetzung von Schulleitungsstellen - Änderung der Hauptsatzung der Stadt AachenFB 45/0270/WP17 · 26. Okt. 2016
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie werden Schulleitungsstellen besetzt? Der Schulausschuss benennt Mitglieder für die erweiterte Schulkonferenz.
Projekt
Besetzung Schulleitungsstellen
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026