Bestellung von Delegierten für die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
ohne
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Benennung von 3 Delegierten und 3 StellvertreterInnen erforderlich. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus § 6 Ziffer 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen, da in der Stadt Aachen mehr als 20.000 ausländische EinwohnerInnen leben.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen.
Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist ein(e) Delegierte(r) und ein(e) Ersatzdelegierte(r) zu benennen. Nach Auskunft des Landesintegrationsrates wird diese Aufgabe überwiegend durch die/den Vorsitzende(n) des Integrationsrates und seine(n) 1. VertreterIn wahrgenommen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, so dass auch jedes andere Mitglied hierfür in Frage kommen kann.
Der Hauptausschuss tagt bis zu 3-mal im Jahr.
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KI-Analyse
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Geändert
- 23.2.2026