Vorlage·FB 50/0006/WP17·10. September 2014

Bestellung von Delegierten für die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Benennung von 3 Delegierten und 3 StellvertreterInnen erforderlich. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus § 6 Ziffer 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen, da in der Stadt Aachen mehr als 20.000 ausländische EinwohnerInnen leben.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen.

Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist ein(e) Delegierte(r) und ein(e) Ersatzdelegierte(r) zu benennen. Nach Auskunft des Landesintegrationsrates wird diese Aufgabe überwiegend durch die/den Vorsitzende(n) des Integrationsrates und seine(n) 1. VertreterIn wahrgenommen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, so dass auch jedes andere Mitglied hierfür in Frage kommen kann.

Der Hauptausschuss tagt bis zu 3-mal im Jahr.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

IntegrationsratDelegiertenbestellung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Technische Details