Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Neue sachkundige Bürgerinnen und Bürger werden in ihre Aufgaben eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs. 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden / vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Neue sachkundige Bürgerinnen und Bürger werden in ihre Aufgaben eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet.
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 23.2.2026