Betreff: Eupener StraßeRückbau des Bordsteinradweges im Zuge der Deckenerneuerung zwischen Salierallee und Mittelinsel vor Hausnummer 155 und Neumarkierung im Anschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Radverkehr in der Eupener Straße: Rückbau eines Bordsteinradwegs und Neumarkierung für mehr Verkehrssicherheit.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Neumarkierung zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Eupener Straße wurde in den Sommerferien eine Deckenerneuerung durchgeführt. Die Maßnahme ist Bestandteil des Deckenerneuerungsprogramms. Dabei wurde zwischen Salierallee und Mittelinsel vor Hausnummer 155 der Bordsteinradweg auf der nordöstlichen Straßenseite (stadtauswärts) zurückgebaut. Im Bereich der aktuellen Hochbaumaßnahme (Eupener Straße 130) wurde der Straßenbau aufgrund der Sondernutzung durch die Baustelle im Straßenraum zurückgestellt.
Bei der Detailplanung zu den Asphaltarbeiten Eupener Straße wurde festgestellt, dass der stadtauswärts führende Radweg auf der Nebenanlage nachträglich auf die Fahrbahn aufgesetzt wurde und dabei Klebebordsteine verwendet wurden. Der Zustand dieser Bordsteine machte eine davor verlaufende Fräskante unmöglich, so dass die ganze Anlage baulich hätte erneuert werden müssen. Daher wurde entschieden, den Bordsteinradweg zurückzubauen und stattdessen einen Schutzstreifen und Sicherheitstrennstreifen zum Parken auf der Fahrbahn anzulegen. Die Anzahl der Parkplätze bleibt erhalten, für den Radverkehr werden verkehrssichere Verhältnisse auf der Fahrbahn geschaffen.
Die Bordsteinlage auf der gegenüberliegenden Seite bleibt unverändert. Heute befindet sich hier neben dem 2,0 Meter breiten Grünstreifen allerdings ein ca. 90 cm breiter nicht benutzungspflichtiger "anderer Radweg" und ein 1,8 Meter breiter Gehweg. Auch hier besteht die Möglichkeit,neben dem Parkstreifen einen Schutzstreifen nebst Sicherheitstrennstreifen zumarkieren. Zwischen den Schutzstreifen verbliebeeine Restfahrbahnbreite von 4,5 bis 5,0 Metern.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Form der Neumarkierung bei der Wiederherstellung zu berücksichtigen.
Die Wiederherstellung der Markierungen ist noch für den September eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen
Für die zusätzlichen Markierungsarbeiten in der Eupener Straße wird mit Kosten in Höhe von 6.100 € gerechnet.
Unter dem PSP-Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“, Kostenart 52910000“Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“, sind für das Haushaltsjahr 2014 Mittel i.H. v. 25.149,86 € eingeplant.
Laut der Verfügung vom 26.08.2014 „Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. ³ 24 GemHVO“ werden zur Vermeidung einer vollständigen Sperrung der Ergebnisplanansätze 20% der Ansätze (ohne Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragung oder über- und außerplanmäßiger Mittel) gesperrt.
Die Sperrung betrifft die 52er Kostenart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sowie die 54er Kostenart „Sonstige ordentliche Aufwendungen“.
Dies führt dazu, dass zur Umsetzung der Markierungsarbeiten lediglich Mittel i.H.v. 21.389,86 € zur Verfügung stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
PSP-Element 4-120201-904-7„Mobilitätskonzept“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 25.149,86 | 25.149,86 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 25.149,86 | 25.149,86 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Worum geht es?
Radverkehr in der Eupener Straße: Rückbau eines Bordsteinradwegs und Neumarkierung für mehr Verkehrssicherheit.
Projekt
Radverkehr Eupener Straße
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026