Vorlage·FB 61/0068/WP17·3. Dezember 2014

Nordstraße, Fußgängerüberweg Ecke Karl-Kuck-Straße

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neuer Fußgängerüberweg in der Nordstraße soll die Schulwegsicherung für Grundschulkinder verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über die Nordstraße östlich der Kreuzung Karl-Kuck-Straße gem. Plan 2014_41_L. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Nordstraße führt von der Trierer Straße zur Freunder Straße. Der betreffende Bereich liegt in einer Tempo 30 Zone. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Karl-Kuck-Straße befindet sich die Karl-Kuck-Grundschule, so dass die Querung der Nordstraße im Rahmen der Schulwegsicherung einer besonderen Absicherung bedarf.

Ausgangslage

Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand hat am 18.07.2013, aus Gründen der Schulwegsicherung und aufgrund von Bürgerwünschen, einen Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Nordstraße, östlich der Karl-Kuck-Straße, gestellt. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 18.12.2013 einstimmig die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle beauftragt. Bereits in der Sitzung am 11.09.2013 hatte sich die Bezirksvertretung für den Fußgängerüberweg einstimmig ausgesprochen. Der Mobilitätsausschuss hat die Maßnahme in seiner Sitzung am 23.01.2014 in die erste Priorität für Querungshilfen aufgenommen.

Am 17.01.2012 wurde in der Nordstraße / Ecke Karl Kuck Straße zwischen 7.00 und 19.00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt.

Die höchste Belastung im Kfz Verkehr war in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr. In dieser Zeit befuhren 459 Kfz (292 Richtung Trierer Straße und 167 Richtung Eilendorf) die Nordstraße und 27 Fußgänger querten diese.

Zwischen 7.30 bis 8.30 querten 83 Fußgänger die Nordstraße und 340 Kfz (200 Richtung Trierer Straße und 140 Richtung Eilendorf) befuhren diese.

Nach diesen vorliegenden Belastungsklassen ist gemäß Richtlinie (R-FGÜ2001) ein Fußgängerüberweg möglich.

Quelle: Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)

Beschreibung der Maßnahme

In der Nordstraße soll östlich der Karl-Kuck-Straße ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg markiert und nach DIN 13201, 5044 und 67523 beleuchtet werden.

Die bestehenden Gehwege werden im Querungsbereich auf einer Länge von fünf Metern abgesenkt.

In den Warteflächen werden taktile Elemente eingebaut.

Zudem werden drei zusätzliche Blumenkübel aufgestellt. Durch die Einengung der Fahrbahn wird der Verkehr verlangsamt, was sich positiv auf die Verkehrssituationen zwischen Rad-, Fuß- und Kfz-Verkehr auswirkt.

Ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg wird nach den Vorgaben der StVO auf der Fahrbahn markiert und eine Fußgängerüberweg-Beschilderung, teilweise beleuchtet, eingebaut.

Zunächst war eine beidseitige bauliche Verbreiterung der Gehwege auf Parkstandtiefe geplant.

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Einmündung und Lage der Abläufe) wäre diese Lösung mit 30.000 € erheblich teurer als die nun vorgeschlagene Version. In Anbetracht der insgesamt begrenzten Mittel wird deshalb hier nur die unbedingt notwendige Veränderung vorgeschlagen.

Bauzeit

Die Ausschreibung kann erst nach Rechtskraft des Haushalts voraussichtlich im Februar / März 2015 gestartet werden. Der Ausbau erfolgt anschließend.

Finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 20.810,- € gerechnet.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

-Straßenbeleuchtung (STAWAG) 10.210,- €

-Beschilderung ca. 2.000,- €

-3 Blumenkübel 3.000,- €

-Markierung ca. 2.000,- €

-Baukosten ca. 3.600,- €

Im Haushaltsjahr 2015 sind unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 154.000,- € eingeplant. Weitere Mittel sind unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ i. H. v. 88.600,- € eingeplant.

Die Umsetzung der Baumaßnahme wird aus bezirklichen Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2014 i. H. v. 15.000,- € mitfinanziert. Diese Mittel stehen unter dem konsumtiven PSP-Element 1-011901-100-7 „Bezirk 1 Brand“, Sachkonto 5318000 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung.

Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung müssen die bezirklichen Mittel i. H. v. 15.000,- € auf das auf das konsumtive PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“, ins Haushaltsjahr 2015 übertragen und verlagert werden.

Somit stehen für die Umsetzung der Baumaßnahme 20.810,- € zur Verfügung.

Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

154.000

154.000

0

0

154.000

154.000

Ergebnis

154.000

154.000

0

0

154.000

154.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

68.600

68.600

0

0

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

0

0

0

0

Ergebnis

88.600

88.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

Karte wird geladen…

Dokument

PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (1)

2014_041_L
108.4 KB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein neuer Fußgängerüberweg in der Nordstraße soll die Schulwegsicherung für Grundschulkinder verbessern.

Projekt

Fußgängerüberweg Nordstraße

Auch: Querungshilfe Nordstraße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

SchulwegsicherungBarrierefreiheitVerkehrsberuhigungBeleuchtung

Betroffene Gruppen

KinderElternAnwohner BrandSchüler

Handlungstyp

Neubau

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details