Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straßehier: Aufstellungsbeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Gewerbegebiet wird neu geordnet: Wie soll die Bebauung zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straße aussehen?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss,die Aufstellung des Bebauungsplanes - Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße - für den Planbereich zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel, vorhandene und geplante Einzelhandels- und Gewerbenutzungen, einschließlich der Flächen und Anlagen für den ruhenden Verkehr, städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes - Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße - für den Planbereich zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte , mit dem Ziel, vorhandene und geplante Einzelhandels- und Gewerbenutzungen, einschließlich der Flächen und Anlagen für den ruhenden Verkehr, städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Anlass der Planung ist, dass ein Investor für seine Grundstücke zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straße eine Neuordnung und bauliche Nachverdichtung anstrebt. Es ist vorgesehen, vorhandene Gebäude umzunutzen bzw. abzubrechen und die Grundstücke teilweise neu zu bebauen. Geplant ist eine Mischung aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben, Gastronomie und Einzelhandel. Bereits realisiert sind ein Möbelmarkt mit Fitnesscenter sowie das neue Jobcenter, das Anfang 2015 eröffnet wird. Ziel der Planung ist, dass dieser städtebaulich bislang sehr heterogene Bereich neu geordnet wird und insbesondere zur Krefelder Straße eine neue Raumkante erhält. Darüber hinaus sind die Qualität der Außenflächen und Stellplatzanlagen und deren verkehrliche Erschließung sicherzustellen.
Die Gesamtkonzeption soll über einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag planungsrechtlich gesichert werden.
- Beschlussempfehlung
Zur Sicherung der oben genannten Ziele empfiehlt die Verwaltung, für den Bereich Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße – einen Bebauungsplan aufzustellen.
Durch den Aufstellungsbeschluss stehen zudem städtebauliche Steuerungsinstrumente zur Verfügung, um Entwicklungen zu vermeiden, die den oben genannten Zielen entgegenstehen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Dokument
Projekt: Bebauungsplan Krefelder Straße
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich gegenüber dem Tivoli-Stadion an der Krefelder Straße. Ziel ist die städtebauliche Aufwertung durch eine einheitliche Raumkante und hochwertige Architektur für Büro-, Verwaltungs- oder Einzelhandelsnutzungen.
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Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Krefelder Straße / Am Gut Wolfhier: Aufstellung eines BebauungsplanesFB 61/0418/WP17 · 21. Apr. 2016
- Bebauungsplan Nr. 952 - Krefelder Straße / Grüner Winkel -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- vereinfachte Änderung- Empfehlung zum SatzungsbeschlussFB 61/0286/WP17 · 19. Nov. 2015
- Bebauungsplan Nr. 952 Krefelder Str. /Grüner WinkelHier: Stellungnahme zu UmweltbelangenFB 36/0050/WP17 · 23. Juni 2015
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Gewerbegebiet wird neu geordnet: Wie soll die Bebauung zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straße aussehen?
Projekt
Bebauungsplan Krefelder Straße
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Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026