27. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Straßenreinigungssatzung wird aktualisiert: Straßen werden neu aufgenommen, Reinigungsklassen angepasst und Eigentümerpflichten für bestimmte Wege festgelegt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)Die zuständigen Bezirksvertretungen
b)Der Finanzausschuss
c)Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
d)Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen, des Finanzausschusses und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, den vorgelegten 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des 27. Nachtrages sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen in dem Straßenverzeichnis, Negativkatalog und Stichstraßen-Negativkatalog vorzunehmen.
A) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis
-Alter Schlachthof(Aachen-Mitte)RKL S 8
-Am Gutshof(Aachen-Haaren)RKL S 9
-Am Kraftversorgungsturm(Aachen-Mitte)RKL S 8
-Friedenstraße (bis einschl. Haus-Nr. 15 b bzw. 18(Aachen-Haaren)RKL S 8
-Friedenstraße (ab Haus-Nr. 17 bzw. 20 bis Ende)(Aachen-Haaren)RKL S 9
-Hergelsbendenstraße(Aachen-Haaren)RKL S 8
-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)RKL S 9
-Lukasstraße(Aachen-Mitte)RKL S 8
-Pauwelsstraße(Aachen-Laurensberg)RKL S 8
B) Streichung aus dem Straßenverzeichnis
-Friedenstraße (bis Haus-Nr.20 und Flur 1 Flurst. 641)(Aachen-Haaren)RKL S 8
-Friedenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 9
-Hergelsbendenstraße (von Haus Nr. 3 bis Einmündung Friedensstraße)
-(Aachen Haaren)RKL S 9
-Hergelsbendenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 8
-Pauwelsstraße (bis Brücke Dorbachtal)(Aachen-Laurensberg)RKL S 9
-Pauwelsstraße (Restteil)(Aachen-Laurensberg)RKL S 8
C) Änderungen im Straßenverzeichnis
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der gesunkene Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Erhöhung der Reinigungshäufigkeit
-Forckenbeckstraße(Aachen-Laurensberg)von RKL S 9 nach RKL S 8
D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
Die nachstehend aufgeführten öffentlich gewidmeten Verkehrswege sind aufgrund ihrer baulichen Ausgestaltung und dem daraus abzuleitenden Reinigungsbedürfnisses in den Negativkatalog aufzunehmen.
-Anne-Frank-Straße(Aachen-Mitte)
-
E) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
-Lukasstraße(Aachen-Mitte)
F) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.
-Am Gutshof(Aachen-Haaren)
-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)
G) Gebühren
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine Gebührenerhöhung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2015 nicht erforderlich.
Die in 2015 voraussichtlich entstehende Unterdeckung in Höhe von 1.151.121,53 € kann aus dem Sonderposten der Straßenreinigung entnommen werden.
Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
27. Nachtrag
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NW S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/ SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2013 (GV NW S. 687) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706 / SGV NW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NW S. 390) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.11.2014 folgenden 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:
A) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis
-Alter Schlachthof(Aachen-Mitte)RKL S 8
-Am Gutshof(Aachen-Haaren)RKL S 9
-Am Kraftversorgungsturm(Aachen-Mitte)RKL S 8
-Friedenstraße (bis einschl. Haus-Nr. 15 b bzw. 18) (Aachen-Haaren)RKL S 8
-Friedenstraße (ab Haus-Nr. 17 bzw. 20 bis Ende)(Aachen-Haaren)RKL S 9
-Hergelsbendenstraße(Aachen-Haaren)RKL S 8
-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)RKL S 9
-Lukasstraße(Aachen-Mitte)RKL S 8
-Pauwelsstraße(Aachen-Laurensberg)RKL S 8
B) Streichung aus dem Straßenverzeichnis
-Friedenstraße (bis Haus-Nr.20 und Flur 1 Flurst. 641)(Aachen-Haaren)RKL S 8
-Friedenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 9
-Hergelsbendenstraße (von Haus Nr. 3 bis Einmündung Friedensstraße)
-(Aachen Haaren)RKL S 9
-Hergelsbendenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 8
-Pauwelsstraße (bis Brücke Dorbachtal)(Aachen-Laurensberg)RKL S 9
-Pauwelsstraße (Restteil)(Aachen-Laurensberg)RKL S 8
C) Änderungen im Straßenverzeichnis
Erhöhung der Reinigungshäufigkeit
-Forckenbeckstraße(Aachen-Laurensberg)von RKL S 9 nach RKL S 8
D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
-Anne-Frank-Straße(Aachen-Mitte)
E) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
-Lukasstraße(Aachen-Mitte)
F) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
-Am Gutshof(Aachen-Haaren)
-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)
Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
10 Straßen
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Projekt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Zum ProjektDie 6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sieht Anpassungen bei Reinigungsklassen, Winterdienstgebühren und Straßenverzeichnissen vor. Die Gebühren werden ab 2022 neu kalkuliert.
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Worum geht es?
Die Straßenreinigungssatzung wird aktualisiert: Straßen werden neu aufgenommen, Reinigungsklassen angepasst und Eigentümerpflichten für bestimmte Wege festgelegt.
Projekt
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026