Inklusion Grundschulen·3 VorlagenKI
Vorlage·FB 45/0046/WP17·11. Dezember 2014

Inklusion an GrundschulenFestlegung von Schwerpunktschulen im Grundschulbereich - Sachstandsbericht

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Welche Grundschulen sollen besondere Schwerpunkte für inklusive Beschulung setzen? Die Stadt prüft barrierefreie Standards und räumliche Anpassungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der Sitzung vom 08.09.2014 wurde auf die Möglichkeit der Benennung von Schwerpunktschulen nach §20 Abs. 6 Schulgesetz NRW hingewiesen. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung, können insbesondere mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung Schwerpunktschulen festgelegt werden.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Wie in der Sitzung am 08.09.2014 bereits mitgeteilt wurde, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit den Schulen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen als Schwerpunktschule anbieten und die räumlichen Bedingungen gegeben sind, mehrere Gespräche geführt.

a)Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

–GGS Am Höfling

–Montessori-Grundschule Eilendorf

–Montessori-Grundschule Reumontstraße

b)Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

–GGS Am Höfling

–Montessori-Grundschule Eilendorf

c)Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

–GGS Gut Kullen

Mit dem städtischen Gebäudemanagement wurde darüber hinaus am 03.11.2014 ein Abstimmungsgespräch zur Umsetzung der gebäudetechnischen Standards geführt.

Zusätzlich zu den allgemeinen räumlichen Rahmenbedingungen, die eine inklusive Grundschule zukünftig erfüllen muss, werden bei den Schwerpunktschulen folgende Standards je nach Förderschwerpunkt für erforderlich gehalten:

  • Barrierefreie Zugänge

–Rampen und Aufzüge

–elektrische Türöffner

–Handläufe in Treppenhaus und auf Fluren

–Leitsysteme

–Schallschutzmaßnahmen

  • behindertengerechte Toilettenanlagen
  • Pflegeraum
  • Therapieraum

Zur Beurteilung, ob die vorgenannten Schulen entsprechend ausgestattet werden müssen, wird der Schulbetrieb mit dem Gebäudemanagement zeitnah vor Ort die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und Kostenschätzungen erarbeiten.

Aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Hören und Kommunikation sowie Sehen (aktuell werden in beiden Förderschwerpunkten je 5 Schülerinnen und Schüler in Regelschulen unterrichtet) sieht die Verwaltung derzeit davon ab, für diese Förderbedarfe Schwerpunktschulen zu benennen. Hier ist die weitere Entwicklung des Elternwahlverhaltens zu beobachten.

  1. Weiteres Vorgehen

Nach Vorliegender endgültigen Anmeldezahlen im Frühjahr 2015 wird über eine Einrichtung von Schwerpunktschulen für die Förderbedarfe Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung entschieden werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

derzeit keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt: Inklusion Grundschulen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant die Anpassung der räumlichen und materiellen Rahmenbedingungen an Grundschulen, um inklusive Beschulung von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen zu ermöglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

BildungProblem erkannt10. Apr. 2014 – 11. März 20153 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Welche Grundschulen sollen besondere Schwerpunkte für inklusive Beschulung setzen? Die Stadt prüft barrierefreie Standards und räumliche Anpassungen.

Projekt

Inklusion Grundschulen

Auch: Schwerpunktschulen Inklusion

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

InklusionBarrierefreiheitFörderschwerpunkteSchulausstattung

Betroffene Gruppen

Schüler mit FörderbedarfElternLehrkräfte

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details