Vorlage·FB 20/0016/WP17·28. Januar 2015

Gemeinsamer Ratsantrag Nr. 31/17 von CDU Fraktion und SPD FraktionEinbindung des Finanzauschusses

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Beschlussfassung des Finanzausschusses erfolgt nach Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor Beschlussfassung im Rat.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Finanzausschuss, nach der Verabschiedung in den Betriebsausschüssen und vor der Beschlussfassung im Rat, zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Anmerkung der Verwaltung:

Nach den jeweils gültigen Betriebssatzungen sind die Eigenbetriebe verpflichtet, die Wirtschaftspläne über den zuständigen Betriebsausschuss dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Da sich die Eigenbetriebe im Wesentlichen über die Betriebskostenzuschüsse finanzieren, besteht ein enger Zusammenhang mit dem städtischen Haushaltsplan. Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss u.a. für alle finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Auf Grund des finanziellen Gewichtes der Betriebskostenschüsse der Eigenbetriebe in Höhe von rd. 141 Mio. € in 2015ist es folgerichtig, dass der Finanzausschuss, neben den Betriebsausschüssen, die entsprechenden Wirtschaftspläne berät.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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Projekt: Wirtschaftspläne Eigenbetriebe

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Die Verwaltung führt ein einheitliches Deckblatt für die Wirtschaftspläne städtischer Eigenbetriebe ein, um die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit der finanziellen Eckdaten zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenMaßnahme geplant28. Jan. 2015 – 27. Feb. 20182 Vorlagen
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KI-Analyse

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Projekt

Wirtschaftspläne Eigenbetriebe

Kategorien

Haushalt & FinanzenRatsbetrieb

Schlagworte

FinanzkontrolleEigenbetriebeHaushaltsplan

Betroffene Gruppen

StadtverwaltungRatsmitglieder

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Technische Details