Vorlage·FB 61/0116/WP17·11. März 2015

Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 875, Flur 74, Gemarkung Aachen (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Grundstück im Südviertel wird vor weiteren Bauvorhaben geschützt, um die städtebauliche Planung zu sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Satzung über eine Veränderungssperre für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) im Stadtbezirk Aachen-Mitte

In seiner Sitzung am 24.08.2006 hat der Planungsausschuss der StadtAachen die Aufstellung des Bebauungsplanes A 204 „Weißhausstraße / Höfchensweg“ zur Sicherung der Bauleitplanung beschlossen. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Umsetzung des „Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, das der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat. Danach sollen insbesondere folgende städtebauliche Ziele erreicht werden:

  • Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Siedlungscharakters
  • Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
  • Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
  • Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 875 (Piusstraße 8-14) liegt der Verwaltung ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses im südlichen unbebauten Grundstücksbereich vor. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens am 21.08.2014 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt. Da sich das Bauvorhaben im Bereich mehrerer schützenswerter Bäume befindet, ist aus Sicht der Stadt Aachen zu befürchten, dass die städtebaulichen Ziele der Bauleitplanung – insbesondere die Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung - durch die Realisierung des Bauvorhabens wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht würden. Die Zurückstellung läuft zum 11.05.2015 aus.

Die Verwaltung empfiehlt, für die genannte Parzelle eine Veränderungssperre zu erlassen, um innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre den Bebauungsplan zur Rechtskraft zu bringen und das Baugesuch rechtssicher ablehnen zu können.

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Weitere Dokumente (3)

VSP Satzungstext
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A 204
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Grundstück im Südviertel wird vor weiteren Bauvorhaben geschützt, um die städtebauliche Planung zu sichern.

Projekt

Veränderungssperre Piusstraße

Auch: Bebauungsplan A 204

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BauleitplanungDenkmalschutzStadtbild

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerAnwohner Südviertel

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details