Vorlage·B 03/0026/WP17·11. März 2015

1. Nachtrag zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt vom 08.10.2002

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Sanierungsgebiet Innenstadt wird um weitere Bereiche erweitert, um städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 1. Nachtrag zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse

1. über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch und

2. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch erforderlich.

Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert.

Das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ wurde im Jahr 2002 durch Satzung als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt.

Das Sanierungsgebiet soll nun erweitert werden um die Bereiche

-Westbahnhof und Umfeld

-Stadt- und Kurpark und

-Reumont-Viertel.

Die Verwaltung folgt hiermit den Beschlüssen des Planungsausschusses zum Innenstadtkonzept 2022 vom 03.04. und 06.11.2014.

Gem. §141 Abs. 2 BauGB kann auf die vorbereitenden Untersuchungen verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Für den Geltungsbereich liegen bereits entsprechende Untersuchungen vor.

Es ist somit nur noch erforderlich, für die Erweiterung des Sanierungsgebietes die notwendigen Beschlüsse über die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Entwurf des 1. Nachtrages zur Sanierungssatzung nebst aktualisiertem Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, ist der Vorlage beigefügt.

Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§ 152 bis 156a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grunde kann in der Satzung die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Das Sanierungsgebiet Innenstadt wird um weitere Bereiche erweitert, um städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Projekt

Sanierungsgebiet Innenstadt

Auch: Innenstadtsanierung

Strategien & Programme

Innenstadtkonzept 2022

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

StadterneuerungBauleitplanungFördergebiete

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtGewerbetreibendeStadtplaner

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details