Vorlage·B 03/0034/WP17·21. Mai 2015

Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen StraßeAbrechnung der als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Scheibenstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich abgerechnet – Anlieger müssen sich an den Kosten für die Kanalsanierung beteiligen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom 20.05.2015 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) - die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Scheibenstraße“ von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der vorgenannten Einzelsatzung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße wurde zwischen 2010 und 2011 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.

Der Bebauungsplan Nr. 684 setzt für die Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße „verkehrsberuhigte Zone“ fest. Zusätzlich ist der Bereich zwischen den beiden Tiefgaragenzufahrten des Grundstückes Scheibenstraße 29 und 33 als „verkehrsberuhigter Bereich“ durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ausgewiesen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen, welche dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung am 20.05.2015 vorgelegt wird. Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Scheibenstraße von Oberstraße bis Hein-Janssen-Straße (Anliegerstraße) ist auf 70 v.H. festzusetzen.

Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.500.000

1.500.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

37.053,99Beiträge gem. § 8 KAG NW

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Worum geht es?

Die Scheibenstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich abgerechnet – Anlieger müssen sich an den Kosten für die Kanalsanierung beteiligen.

Projekt

Kanalsanierung Scheibenstraße

Kategorien

VerkehrHaushalt & Finanzen

Schlagworte

KanalerneuerungVerkehrsberuhigungBeitragspflicht

Betroffene Gruppen

Anwohner Scheibenstraße

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details