Bolzplatz Tute Patt·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 45/0103/WP17·6. Mai 2015

Bolzplatz Tutte Patt in Horbachhier: Antrag der Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, vom 20.03.2015

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bolzplatz in Horbach soll für alle Altersgruppen geöffnet werden. Wie lässt sich das mit den Interessen der Anwohner vereinbaren?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen – Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 20.03.2015 bittet die Bezirksbürgermeisterin, Frau Köhne, um einen Bericht der Fachverwaltung zu den Nutzungsmöglichkeiten des Bolzplatzes Tute Patt in Horbach.

Grundlage für die Nutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen ist die am 05.01.1998 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Spielplatzsatzung für Aachen.

Nach dieser Satzung werden auf Spiel - und Bolzplätzen vor allem Kindern und Jugendlichen, aber auch in geeigneten Fällen Erwachsenen, Spielgelegenheit angeboten.

Gemäß § 3 der Satzung ist es möglich, die Nutzung von Spiel- und Bolzplätzen entsprechend ihrer Ausstattung und der beabsichtigten Funktion im Wohnumfeld zu erweitern, so dass auch Erwachsenen die Benutzung gestattet sein kann.

Vor dem Hintergrund, ein Miteinander von Alt und Jung zu fördern und allen Menschen die Gelegenheit zu geben, sich sportlich außerhalb eines Vereins zu betätigen, soll auf zukünftigen Spiel - und Bolzplatzschildern weitgehend auf Altersbeschränkungen verzichtet werden.

Der Wunsch nach Mehrgenerationenplätzen ist bei Bürgerbeteiligungen als deutliche Tendenz feststellbar.

Beim Bolzplatz „Tute Patt“ handelt sich um städtische Fläche, für die die Nutzungsart „Bolzplatz“ festgelegt ist.

Der Platz liegt außerhalb des Wohngebietes, grenzt weitgehend an landwirtschaftliche Flächen und zu einer Seite an Wohnbebauung.

Im Fall des Bolzplatzes „Tute Patt“ ist mit dem derzeit vorhandenen Schild eine Altersbeschränkung von 18 Jahren gegeben.

Tatsächlich ist der Platz aufgrund seiner Ausstattung und Größe besonders für ältere Jugendliche und Erwachsene geeignet.

Die Aufrechterhaltung der jetzt vorliegenden Altersbegrenzung ist aus diesem Grund für den Bolzplatz Tute Patt nicht vorgesehen.

Eine zeitliche Nutzungsbegrenzung ist derzeit auf dem Schild mit „bis zum Einbruch der Dunkelheit“ gegeben.

Auf den zukünftigen Bolzplatzschildern wird es diese vage Zeitbegrenzung nicht mehr geben.

Regelungen werden je nach Lage des Platzes zu treffen sein.

Für Bolzplätze, die nicht allein von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden, gibt es keine eindeutigen Vorschriften. Häufig kommt bei Rechtsstreitigkeiten bzgl. der Geräuschentwicklung die Lärmschutzverordnung für Sportstätten zum Tragen.

Dabei werden unterschiedliche Immissionsrichtwerte für bestimmte Beurteilungszeiten zugrunde gelegt.

Als Ruhezeiten gelten für Werktage 6:00 – 8:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr sowie die Nachtruhe von 22:00 – 6:00 Uhr.

An Sonn – und Feiertagen sind die Ruhezeiten neben der o.g. Nachtruhe von 7:00 – 9:00 Uhr,

13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr.

Auch wenn keine Lärmimmissionswerte für den Bolzplatz Tute Patt vorliegen,

ist im Hinblick auf die vorliegenden Beschwerden einzelner Anwohner eine konkrete zeitliche Nutzungsbegrenzung denkbar.

Zur Reduzierung des Lärmpegels wurde die Tischtennisplatte auf die von den Häusern abgewandte Seite des Bolzplatzes versetzt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine, da Sachstandbericht

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Dokument

Sammeldokument öffentlich5.7 MB
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Weitere Dokumente (3)

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Projekt: Bolzplatz Tute Patt

Zum Projekt

Die Nutzungsregeln für den Bolzplatz „Tute Patt“ in Horbach werden angepasst, um die Nutzung für Erwachsene zu ermöglichen und Lärmbeschwerden zu reduzieren.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant11. Sept. 2013 – 6. Mai 20152 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Bolzplatz in Horbach soll für alle Altersgruppen geöffnet werden. Wie lässt sich das mit den Interessen der Anwohner vereinbaren?

Projekt

Bolzplatz Tute Patt

Kategorien

SportSoziales & Integration

Schlagworte

MehrgenerationenplatzLärmschutzFreizeitnutzung

Betroffene Gruppen

JugendlicheErwachseneAnwohner Horbach

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details