Vorlage·FB 11/0071/WP17-1·27. August 2015

Neuorganisation des Büros für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17)

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales wird neu strukturiert, um Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten klarer zu gestalten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Neuorganisation des Büros für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17) zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Es ist beabsichtigt, das Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales neu zu organisieren. Ein Schaubild des Soll-Zustands ist der Anlage beigefügt.Folgende Änderungen sind vorgesehen:

- Leitung des B 17 durch Dezernat V

- Gliederung des B 17 in 2 Abteilungen a) Arbeitsmedizin und sozialpsychologische Mitarbeiterberatung in Form einer Gemeinschaftspraxis (gleichberechtigte Mediziner; gleichberechtigte Psychologen) b) Arbeitssicherheitund Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

- Einführung einer Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gem. § 8 Abs. 1 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Gem. § 8 Abs. 2 ASiG sind sie unmittelbar dem Leiter des Betriebes zu unterstellen (s. z.B. BAG, 15.12.2009, 9 AZR 769/08; Arb.G Osnabrück 15.06.1993, 3 Ca 36/93E; LAG Köln, 03.04.2003,10 (1) Sa 1231/02). Diese herausgehobene Einordnung in die betriebliche Hierarchiesoll lt. Rechtsprechung der Stärkung des Einflusses und der Unabhängigkeit dieser Funktionsträger dienen. Seitens des Oberbürgermeisters ist die Unterstellung seit Jahren bereits auf Dez. V delegiert.

Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen besitzen gem. § 96 Abs. 3 SGB IX die gleiche persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Personalrates. Somit ist die Schwerbehindertenvertretung direkt dem Oberbürgermeister unterstellt. Die infrastrukturelle Anbindung der Schwerbehindertenvertretung bleibt unverändert bei B 17.

Im Rahmen der Neuorganisation ist beabsichtigt, Dez. V künftig die Leitung des B 17 in Personalunion zu übertragen, ohne jedoch fachliche Weisungen erteilen zu können. Darüber hinaus haben die Fachdienste freien Zugang zum OBM.

Das Büro soll in 2 Abteilungen, „Arbeitsmedizin und sozialpsychologische Mitarbeiterberatung“(B 17/100) sowie „Arbeitssicherheit und Überprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel“ (B 17/200), gegliedert werden.

Die Abteilung B 17/100 soll in Form einer Gemeinschaftspraxis organisiert sein. Dies bedeutet dass einerseits die Mediziner gleichberechtigt nebeneinander stehen und andererseits die Psychologen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die medizinischen Fachkräfte sind den Medizinern unterstellt.

In der Abteilung B 17/200 soll die Funktion einer leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit und zugleich Abteilungsleitung in Personalunion eingeführt werden. Hinsichtlich der Überprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel leitet eine der Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Qualifikation eines Elektromeisters das Team der dort tätigen Elektriker bzw. elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP). Der Abteilung wird darüber hinaus die Stelle für allgemeine Verwaltungsarbeiten zugeordnet, um die Leitung des B 17 zu entlasten, wobei jedoch die Inanspruchnahme der/des Mitarbeiterin/Mitarbeiters durch den gesamten Bereich des B 17 erfolgt.

Die Zuordnung der Aufgabe und ggf. der zusätzlichen Personalbedarf an EUP’s für die Überprüfung von Betriebsmitteln an Schulen, wird derzeit geprüft.Im Falle daraus resultierender Stelleneinrichtungen erfolgt eine gesonderte Vorlage.

Der GPR wurde in seiner Sitzung am 27.05.2015 im Rahmen des § 65 Abs. 1 LPVG prozessbegleitend informiert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Das Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales wird neu strukturiert, um Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten klarer zu gestalten.

Projekt

Neuorganisation Arbeitsschutzbüro

Auch: B 17-Reorganisation

Kategorien

RatsbetriebGesundheit

Schlagworte

ArbeitssicherheitOrganisationsentwicklungMitarbeiterberatung

Betroffene Gruppen

StadtverwaltungBeschäftigte

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Technische Details