Vorlage·FB 61/0246/WP17·23. September 2015

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 658 - Adlerberg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan im Stadtteil Adlerberg wird teilweise aufgehoben, um die städtebauliche Entwicklung an die aktuelle Nutzung anzupassen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg -für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikgemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat am 26.03.2015 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies dem Planungsausschuss am 18.03.2015 empfohlen hatte. Beide Gremien stellten fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann, da sich die Teilaufhebung nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.05.2015 bis 12.06.2015 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Da von der Teilaufhebung keine Belange von Behörden berührt werden, war eine Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg – soll das Planungsrecht an die veränderte städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich angepasst werden. Anders als der Bebauungsplan vorsah, hat sich hier seit der Aufstellung im Jahr 1981 keine Kerngebiet-typische Bebauung entwickelt. Die Festsetzung „Kerngebiet“ soll durch eine Beurteilung nach § 34 BauGB ersetzt werden, um das vorhandene ruhige Wohngebiet zu erhalten und vor einer Verkehrszunahme zu schützen.

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg - als Satzung zu beschließen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.3 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (1)

Begründung
1.2 MB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Projekt: Bebauungsplan Adlerberg

Zum Projekt

Die Stadt hebt einen Teil des Bebauungsplans Nr. 658 für den Bereich Adlerberg auf, um das Planungsrecht an die bestehende Wohnnutzung anzupassen und das Gebiet vor Verkehrszunahme zu schützen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen26. März 2015 – 23. Sept. 20152 Vorlagen

Weitere Vorlagen in diesem Projekt

Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Bebauungsplan im Stadtteil Adlerberg wird teilweise aufgehoben, um die städtebauliche Entwicklung an die aktuelle Nutzung anzupassen.

Projekt

Bebauungsplan Adlerberg

Auch: B-Plan Nr. 658

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanWohngebietKerngebiet

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details