Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 658 - Adlerberg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Bebauungsplan im Stadtteil Adlerberg wird teilweise aufgehoben, um die städtebauliche Entwicklung an die aktuelle Nutzung anzupassen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg -für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße, Hauptstraße, Adlerberg und der Schwertbad-Klinikgemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat am 26.03.2015 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies dem Planungsausschuss am 18.03.2015 empfohlen hatte. Beide Gremien stellten fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann, da sich die Teilaufhebung nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.05.2015 bis 12.06.2015 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Da von der Teilaufhebung keine Belange von Behörden berührt werden, war eine Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg – soll das Planungsrecht an die veränderte städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich angepasst werden. Anders als der Bebauungsplan vorsah, hat sich hier seit der Aufstellung im Jahr 1981 keine Kerngebiet-typische Bebauung entwickelt. Die Festsetzung „Kerngebiet“ soll durch eine Beurteilung nach § 34 BauGB ersetzt werden, um das vorhandene ruhige Wohngebiet zu erhalten und vor einer Verkehrszunahme zu schützen.
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658 – Adlerberg – entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 658- Adlerberg - als Satzung zu beschließen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
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Projekt: Bebauungsplan Adlerberg
Zum ProjektDie Stadt hebt einen Teil des Bebauungsplans Nr. 658 für den Bereich Adlerberg auf, um das Planungsrecht an die bestehende Wohnnutzung anzupassen und das Gebiet vor Verkehrszunahme zu schützen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bebauungsplan Nr. 658 - Adlerberg -hier:- Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens- OffenlagebeschlussFB 61/0141/WP17 · 26. März 2015
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Bebauungsplan im Stadtteil Adlerberg wird teilweise aufgehoben, um die städtebauliche Entwicklung an die aktuelle Nutzung anzupassen.
Projekt
Bebauungsplan Adlerberg
Auch: B-Plan Nr. 658
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
AufhebungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026