Betreuung der Flüchtlingehier: Umwandlung der überplanmäßigen Einsätze von Personal im Bereich des Sozialdienstes und der Hausmeisterdienste in Übergangsheimen (FB 50/300) sowie im Bereich der Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (FB 50/200) in ordnungsgemäße Planstellen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Betreuung von Geflüchteten erfordert dauerhafte Personalstrukturen. Die Stadt plant, befristete Stellen in feste Planstellen umzuwandeln.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für die bislang überplanmäßigen Funktionen im Rahmen des Stellenplanentwurfs zum Haushaltsplan 2016 die Einrichtung entsprechender Planstellen in einem Umfang von:
5,0 VZÄ Sozialarbeit (Entgeltgruppe S 12 TVöD Anlage C)
15,0 VZÄ Hausmeisterdienst (Entgeltgruppe 5 TVöD)
3,0 VZÄ Sachbearbeitung AsylbLG (Entgeltgruppe 9 TVöD bzw. A 10 ÜBesG)
vorzusehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 25.02.2014 und weiteren folgenden Beschlüssen wurde dem steigenden Betreuungsbedarf der Flüchtlinge durch Einsatz überplanmäßigen Personals Rechnung getragen. Der Einsatz des rekrutierten Personals erfolgte bezogen auf die Funktionen des Sozialdienstes und der Hausmeister zunächst vertraglich befristet für die Dauer von zwei Jahren bis längstens 31.12.2015.
Die im Bereich der Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz (FB 50/210) entstandenen Personalbedarfe wurden durch überplanmäßige Einsätze im Wege interner Besetzungen gedeckt.
Absehbar wird sich die Situation der Flüchtlingsunterbringung und –betreuung in den kommenden Jahren nicht rückläufig, sondern tendenziell weiter steigend entwickeln, so dass voraussichtlich weitere Personalanmeldungen durch die Fachverwaltung folgen werden.
Eine Verlängerung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ist aus arbeitsrechtlicher Sicht teilweise erneut lediglich nur noch bis Mitte 2016 möglich. Daher ist beabsichtigt, sämtliche bis 31.07.2015 eingerichteten überplanmäßigen Funktionen in reguläre Planstellen umzuwandeln.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Umwandlung insofern nicht, da die hier anfallenden Personalkosten im Haushalt fortgeschrieben wurden und bereits in den Haushaltsansätzen 2016 ff eingeplant sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 1.175.500 € | 1.175.500 € | 3.526.500 € | 3.526.500 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € | ||||
Die entsprechenden Personalkosten sind bereits im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
Die Betreuung von Geflüchteten erfordert dauerhafte Personalstrukturen. Die Stadt plant, befristete Stellen in feste Planstellen umzuwandeln.
Projekt
Flüchtlingsbetreuung Personal
Auch: Asylbewerberleistungen Personal
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026