Straßenrechtliche Widmung von Teilflächen der Siemensstraße
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Abschnitt der Siemensstraße soll offiziell als Gemeindestraße gewidmet werden, um den öffentlichen Verkehr rechtlich abzusichern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Mobilitätsausschusses der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, das Teilstück der Siemensstraße ab der Straße „Auf der Hörn“ Richtung Westen(Gemarkung Aachen, Flur 6, Flurstück 747 tlw. und Gemarkung Laurensberg, Flur 24, Flurstück 203) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Mobilitätsausschusses beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, das Teilstück der Siemensstraße ab der Straße „Auf der Hörn“ Richtung Westen(Gemarkung Aachen, Flur 6, Flurstück 747 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Mobilitätsausschusses beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, das Teilstück der Siemensstraße ab der Straße „Auf der Hörn“ Richtung Westen(Gemarkung Laurensberg, Flur 24, Flurstück 203) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück wird nicht beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Teilstück der Siemensstraße ab der Straße „Auf der Hörn“ Richtung Westen (Gemarkung Aachen, Flur 6, Flurstück 747 tlw. und Gemarkung Laurensberg, Flur 24, Flurstück 203) ist bisher noch nicht gewidmet worden und soll daher jetzt erfolgen.
Das Teilstück der Siemensstraße ist dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen usw. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird nicht beschränkt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Worum geht es?
Ein Abschnitt der Siemensstraße soll offiziell als Gemeindestraße gewidmet werden, um den öffentlichen Verkehr rechtlich abzusichern.
Projekt
Widmung Siemensstraße
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
LaurensbergModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 23.2.2026