Vorlage·FB 36/0072/WP17·10. November 2015

Bebauungsplan Nr. 922 - Charlottenburger Allee/Elleter Feld -Änderung Nr. 106 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachenhier: Umweltberichte

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Gewerbegebiet am Rande des Haarbachtals soll entstehen – doch wie lassen sich Umweltbelange und wirtschaftliche Interessen in Einklang bringen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplanes.

Er beschließt den Grünordnungsplan als Grundlage für die Umsetzungsplanung.

Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Vermarktung der städtischen Liegenschaften eine bodenkundliche Baubegleitung in die abzuschließenden Verträge aufzunehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das ca. 2,38 ha große Plangebiet befindet sich nordöstlich der Aachener Innenstadt am Rande des Haarbachtales im Stadtbezirk Aachen-Haaren und grenzt an das südlich gelegene Gewerbegebiet der Charlottenburger Allee an. Der Planbereich soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 wurde eine Umweltprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB durchgeführt und in den als Anlage beigefügten Umweltberichten mit folgendem Ergebnis dokumentiert:

Im gesamten Plangebiet liegen „schutzwürdige“ bis „sehr schutzwürdige“ Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“, die als Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft zu sehen sind. Eine Bebauung führt zu hochgradiger Versiegelung des Bodens und damit zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen in diesem Bereich. Auch die verbleibenden Flächen sind als stark beeinträchtigt zu werten.

Die geplante Erweiterung der Gewerbenutzung rückt weiter auf das Haarbachtal zu. Bereits im Gesamtstädtischen Klimagutachten von 2001 wird die besondere Bedeutung der Lüftungsbahnen in den Bachtälern dargestellt. Als Planungsempfehlungen gelten:

Freihalten besonders wichtiger Kaltluftbahnen

Auswirkungen der Bebauung in Kaltluftströmen minimeren

Strömungshindernisse minimieren

Kaltluftströme von Emissionen freihalten

Durch die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zum Haarbachtal wird in die dortige Lüftungsbahn hineingebaut, so dass es zum einen zu einer Verkleinerung des Kaltluftstromes kommt zum anderen werden durch die Bebauung die Durchlüftungseffekte stark beeinträchtigt. Hiervon sind nicht nur das Plangebiet sondern auch die weiteren Siedlungsflächen insbesondere in Haaren betroffen. Auch die neueren Untersuchungen zur Klimafolgenanpassung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestätigen die früheren Erkenntnisse. Im Hinblick auf die Klimafolgenbewältigung zeichnet sich ab, dass in der Zukunft die Aufheizung des Siedlungsraumes zunehmen wird und daher der Erhalt der Kaltluftbahnen dringend erforderlich ist.

Aus den zuvor genannten Gründen sollte an dieser Stelle die bisherige Grün- und Freifläche mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung unbebaut bleiben.

Bei der Ausweisung der Gewerbefläche wird seit Jahren ein Kompromiss gesucht, der die wichtigen Umweltbelange ausreichend berücksichtigt. Dadurch und zur Sicherstellung der wassertechnischen Erschließung hat es immer wieder Änderungen hinsichtlich der Gesamtgröße des Plangebietes als auch der Flächenaufteilungen innerhalb des Plangebietes gegeben.

Der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf stellt aus Sicht des Umweltschutzes einen Kompromiss „auf kleinstem Nenner“ dar. Die seitens der Umweltverwaltung geforderte Freihaltung einer 50 Meter Zone ab Nirmer Weg bis zur künftigen Gewerbebebauung wurde auf 30 Meter verkleinert. Der nun zum Haarbachtal hin festgesetzte Pflanzstreifen von 10 Metern Breite stellt zunächst sicher, dass nicht noch weitere Bebauung Richtung Haarbachtal erfolgt. Außerdem dient er der visuellen Abschirmung des weit hin sichtbaren Gewerbegebietes.

Um den negativen Auswirkungen einer Bebauung auf den klimawirksamen Ausgleichsraum des Haarbachtales entgegenzuwirken, wird eine maximale Gebäudehöhe bezogen auf das Gelände festgesetzt. Des Weiteren kann durch Begrünungsmaßnahmen dem Aufheizeffekt entgegengesteuert werden. Unter Berücksichtigung der Festsetzung von Dachbegrünungen und eines 10 Meter breiten Pflanzstreifens kann der Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/Elleter Feld als ausgeglichen gelten.

Zum Bebauungsplan Nr. 922 wurde ein Grünordnungsplan erstellt, der alle Begrünungsmaßnahmen

beinhaltet. Dieser soll als Grundlage für die weitere Ausbauplanung und Vermarktung des Gewerbegebietes dienen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Gewerbegebiet Charlottenburger Allee

Zum Projekt

Der Bebauungsplan Nr. 922 für das Gebiet Charlottenburger Allee/Elleter Feld soll ein bestehendes Gewerbegebiet sichern und den Einzelhandel steuern. Ein privater Investor plant den Bau eines Bürogebäudes mit Stellplätzen.

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StadtentwicklungMaßnahme geplant28. Apr. 2015 – 19. Nov. 20154 Vorlagen
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Worum geht es?

Ein neues Gewerbegebiet am Rande des Haarbachtals soll entstehen – doch wie lassen sich Umweltbelange und wirtschaftliche Interessen in Einklang bringen?

Projekt

Gewerbegebiet Charlottenburger Allee

Auch: Bebauungsplan 922, Elleter Feld

Kategorien

StadtentwicklungUmwelt & NaturWirtschaft

Schlagworte

FlächennutzungsplanKlimaschutzBodenversiegelungGewerbegebiet

Betroffene Gruppen

Anwohner HaarenGewerbetreibendeLandwirte

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Technische Details