Vorlage·FB 45/0164/WP17·1. Dezember 2015

Hilfen für junge Menschen und ihre FamilienErstattung an Gemeinden (GV)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden Kosten für Jugendhilfeleistungen zwischen Kommunen abgerechnet? Einblick in die komplexen Regelungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschussnimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Bei der Kostenerstattung nach den §§ 89 ff SGB VIII und den damit korrespondierenden Regelungen über die Zuständigkeit (§ 86ff SGB VIII) handelt es sich um eine Pflichtleistung des öffentlichen Jugendhilfeträgers.

Das Zuständigkeitsrecht der Jugendhilfe und die damit verbundenen Kostenerstattungsregelungen sind im Allgemeinen und vor dem Hintergrund des Anknüpfungspunktes an die Eltern, Elternteil oder Sorgeberechtigten unabhängig vom Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen sehr komplex. Zudem ändert sich diese durch einen Wohnsitzwechsel der Eltern, des maßgeblichen Elternteils, eine Änderung der Personensorgen oder den Tod eines Elternteils immer wieder. Dies wird auch als sogenannte „wandernde Zuständigkeit“ in der Jugendhilfe bezeichnet.

In solchen – häufig vorkommenden – Fällen tritt neben der Zuständigkeitsänderung auch eine Kostenerstattungspflicht ab dem Zeitpunkt der Änderung bis zur Übernahme des Falles oder zwischenzeitlich erneuter Änderungstatbestände ein. Der bisher zuständige öffentliche Jugendhilfeträger ist verpflichtet, den Fall bis zu formalen Übergabe an das nunmehr zuständige Jugendamt weiter zu führen. Das nach dem SGB VIII nunmehr zuständige Jugendamt muss für diese Zeiträume die dem „unzuständigen“ Jugendamt entstandenen Kosten erstatten. Nicht selten werden die zuständigkeitsrelevanten Umstände erst viel später und zum Teil zufällig bekannt, so dass sich erhebliche Rückerstattungszeiträume ergeben. Oft wechselt die Zuständigkeit bereits während der Prüfung der Fallübernahme erneut, so dass es bei einer zeitlich begrenzten Kostenerstattung bleibt.

Der Eintritt und das Bekanntwerden der zuständigkeitsrelevanten Tatbestände sind nicht plan- oder steuerbar, sondern eherden zufälligen Wohnsitz-, Sorgerechts- oder familiären Änderungen unterworfen. Bereits in den Vorjahren hat dies häufiger zu einem Nachsteuern des Hh-Ansatzes geführt. Auch in diesem Jahr ist der vorhandene Ansatz nicht auskömmlich, um allen rechtlichen Verpflichtungen zur Kostenerstattung nachkommen zu können.

Auf der Grundlage der aktuell anhängigen Verfahren geht FB 45 im Haushaltsjahr 2015 von einem Mehrbedarf in Höhe von 1,5 Mio. € aus. Dieser Betrag wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 9 II der Haushaltssatzung gedeckt. Für die kommenden Jahre wurde auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse ein erhöhter Hh-Ansatz im Hh-Entwurf eingeplant.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.2

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.541.400 €

3.041.400 €

7.065.000 €

7.065.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

1.500.0001

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1Deckung wird geboten aus:

PSP-Element 4-030101-807-8 -53180000 250.000 €

PSP-Element 4-030106-907-2 -53180000 50.000 €

PSP-Element 4-060101-901-9 -53180000 1.100.000 €

PSP-Element 4-060101-981-4 -52410000 100.000 €

2Entwurfstand 2016ff

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie werden Kosten für Jugendhilfeleistungen zwischen Kommunen abgerechnet? Einblick in die komplexen Regelungen.

Projekt

Kostenerstattung Jugendhilfe

Auch: SGB VIII Kostenerstattung

Kategorien

Soziales & IntegrationHaushalt & Finanzen

Schlagworte

JugendhilfeZuständigkeitFinanzausgleich

Betroffene Gruppen

FamilienJugendliche

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details