Vorlage·FB 36/0073/WP17·1. Dezember 2015

Verlegung der Stromkabeltrasse für die geplanten Windenergieanlagen im Windpark Aachen-Nord

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Für den Windpark Aachen-Nord wird eine Stromkabeltrasse verlegt. Der Verlauf und ökologische Auswirkungen stehen im Fokus.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der durch die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigten Befreiung mit der Auflage nicht und stimmt dem Eingriff zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Netzanbindung von vier geplanten Windenergieanlagen im Windpark Aachen-Nord ist die Verlegung von Erdkabeln notwendig. Der Trassenverlauf ist der beigefügten Karte zu entnehmen. Südlich der Orsbacher Straße kann zum derzeitigen Zeitpunkt eine Trassenfestlegung noch nicht erfolgen, da die Flächensicherung noch offen ist. Daher sind zunächst drei Varianten dargestellt.

Die windparkinterne Trassenlänge beträgt 2,2 km, die Länge bis zum Umspannwerk Seffent beträgt je nach Variante 5,0 km bis 6,3 km.

Die geplante Kabeltrasse verläuft überwiegend auf unbefestigten Feldwegen, teilversiegelten Wirtschaftswegen sowie über intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, demnach auf ökologisch vorbelasteten Flächen.Soweit wegbegleitend verlegt werden muss, sind Straßenbegleitgrün Bankette und Saumflure betroffen. Die Verlegung erfolgt größtenteils mittels Verlegepflug. Hindernisse wie asphaltierte Flächen, Gewässer oder Gehölze werden mittels schonender Spülbohrung gequert. Dieses Verfahren wird auch angewandt zur Schonung der besonders sensiblen Bereiche der Höckerlinie, des LB 15 (Feldraine nördlich des Seffenter Bruches) sowie von Auenwaldbereichen. Die Anlage von Baustraßen ist nicht erforderlich.

Der Eingriff für die Trasse ist als relativ gering zu bewerten.Die betroffenen Bereiche werden sich nach dem Eingriff zügig regenerieren und ihre bisherige Funktion wieder aufnehmen können.

Auf dem Gelände des Umspannwerkes Seffent muss eine Übergabestation errichtet werden. Im Zuge der Baumaßnahmen müssen voraussichtlich zwei Bäume (Bergahorn) mit einer Stammdicke von ca. 15cm gefällt werden und es kommt zu einer dauerhaften Bodenbeanspruchung von 15m². Dieser Eingriff wird entsprechend ausgeglichen.

Artenschutzrechtliche Konflikte könnenausgeschlossen werden, wenn von vornherein Beeinträchtigungen vermieden oder vermindert werden z. B. durch eine Bauzeitenbeschränkung.

Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für die geplante Kabelverlegung eine landschaftsrechtliche Befreiung zu erteilen. Die Befreiung umfasst zunächst alle drei Varianten südlich der Orsbacher Straße (s.o.). Die Befreiung soll jedoch mit der Auflage verbunden werden, dass – Flächensicherung vorausgesetzt - die beiden östlichen Trassen vorrangig zu wählen sind, damit das LB 15 durch die westliche Trasse nicht gequert werden muss.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Worum geht es?

Für den Windpark Aachen-Nord wird eine Stromkabeltrasse verlegt. Der Verlauf und ökologische Auswirkungen stehen im Fokus.

Projekt

Windpark Aachen-Nord

Auch: Windenergieanlagen Aachen-Nord

Strategien & Programme

Integriertes Klimaschutzkonzept

Kategorien

Energie & KlimaUmwelt & Natur

Schlagworte

Erneuerbare EnergienNetzanbindungLandschaftsschutz

Betroffene Gruppen

AnwohnerLandwirteUmweltverbände

Handlungstyp

Neubau

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Technische Details