Vorlage·FB 45/0172/WP17·9. Dezember 2015

Bürgerbeteiligung bei der Namensgebung der 4. Aachener Gesamtschule

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Soll die Namensgebung der neuen Gesamtschule in Aachen durch Bürgerbeteiligung erfolgen? Die Verwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Rat der Stadt Aachen nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 27.08.2015 beantragt die Piratenfraktion Aachen im Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Bürgerbeteiligung bei der Namensgebung der 4. Aachener Gesamtschule möglich ist.

In diesem Zusammenhang wurde eine Stellungnahme beim Fachbereich Recht eingeholt.

Danach ist eine Bürgerbeteiligung nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) nicht vorgesehen. Nach dem SchulG entscheidet der Schulträger über die Namensgebung bzw. über Namensänderungen. Die Entscheidungskompetenz liegt zum einen beim Rat der Stadt Aachen und bei Schulen mit bezirklicher Bedeutung bei den Bezirksvertretungen.

Eine Beteiligung der Schule an der Namensgebung wird aus § 76 SchulG hergleitet, wonach Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammenarbeiten und die Schule in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig durch den Schulträger zu beteiligen ist.

In der Praxis wird der Namensvorschlag in der Regel aus der Schulkonferenz heraus an den Schulträger weitergetragen, sodass hier bereits eine Beteiligung der Akteure der Schule unterstellt werden kann.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Soll die Namensgebung der neuen Gesamtschule in Aachen durch Bürgerbeteiligung erfolgen? Die Verwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten.

Projekt

Namensgebung 4. Gesamtschule

Kategorien

BildungRatsbetrieb

Schlagworte

SchulnamensgebungBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

SchülerElternAnwohner

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.7.2026
Technische Details