Vorlage·FB 45/0175/WP17·8. Dezember 2015

Inklusion - Gemeinsames Lernen an den Städt. Gymnasien

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Vier städtische Gymnasien werden als Schulen des Gemeinsamen Lernens benannt, um Inklusion und sonderpädagogische Förderung zu stärken.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17), am 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) und am 19.05.2015 (FB45/0113/WP17) wurden Themen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erörtert.

Die Bezirksdirektorenkonferenz der Gymnasien hat nunmehr vorgeschlagen, folgende Gymnasien zu Schulen des Gemeinsamen Lernens zu bestimmen:

-Couven-Gymnasium,

-Kaiser-Karls-Gymnasium,

-Anne-Frank-Gymnasium und

-Geschwister-Scholl Gymnasium.

Unabhängig davon, dass alle Gymnasien zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen und die Schulen auch entsprechend vorbereitet sind, wird dieser Vorschlag von der Verwaltung befürwortet.

Angesichts zu erwartender Einzelvorschläge durch die Schulaufsicht (Inklusionsrunde) werden die Plätze im Gemeinsamen Lernen gebündelt und in der Folge die Zuweisung von personellen Ressourcen für die benannten Schulen ermöglicht und damit eine optimale Förderung gewährleistet.

Hiermit ist weiterhin eine gute räumliche Verteilung gesichert und es ist zu erwarten, dass damit die
Schulform Gymnasium die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf abdecken kann.

2. Empfehlung der Verwaltung

Die Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen, die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen sollten darüber hinaus in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische Ausstattung für diese Förderschwerpunkte grundsätzlich geeignet sein.

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, ab 01.08.2015 die vier städtischen Gymnasien

-Couven-Gymnasium,

-Kaiser-Karls-Gymnasium,

-Anne-Frank-Gymnasium und

-Geschwister-Scholl Gymnasium

für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen zu benennen.

An diesen Schulen sind grundständige Voraussetzungen an Raum- und Ausstattungsbedarf vorhanden.

Besondere Bedarfe an räumlicher und technischer Ausstattung sind im Bedarfsfall sukzessive zu entwickeln.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Vier städtische Gymnasien werden als Schulen des Gemeinsamen Lernens benannt, um Inklusion und sonderpädagogische Förderung zu stärken.

Projekt

Gemeinsames Lernen Gymnasien

Auch: Inklusion Gymnasien

Kategorien

Bildung

Schlagworte

InklusionSonderpädagogikSchulentwicklung

Betroffene Gruppen

Schüler mit FörderbedarfElternLehrkräfte

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details