Vorlage·FB 61/0342/WP17·25. Februar 2016

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauereihier: AufstellungsbeschlussGemeinsamer Antrag der Fraktionen der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 30.06.2015

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Ortsmitte von Haaren soll lebendiger werden: Ein Bebauungsplan für das ehemalige Brauereigelände soll neue Wohnungen, Wegeverbindungen und Grünflächen schaffen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-weitgehende Schließung der Blockrandbebauung,

-Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär,

-Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock,

-Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung

die Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-weitgehende Schließung der Blockrandbebauung,

-Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär,

-Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock,

-Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung

die Aufstellung des Bebauungsplanes Haaren Ortsmitte / ehemalige Brauerei für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren.

Damit gilt der gemeinsame Antrag der CDU, SPD und der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 30.06.2015 beschlossen in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 02.09.2015 als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Planungsanlass

Am 02.09.2015 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen vom 30.06.2015 behandelt. Darin wird für den Baublock im Bereich der ehemaligen Brauerei zwischen Alt-Haarener-Straße und Germanusstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert. Der Antrag wurde von der Bezirksvertretung angenommen.

Für den Bereich sollen folgende Ziele in einem Bauleitplanverfahren konkretisiert werden:

-weitgehende Schließung der Blockrandbebauung

-Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär

-Sicherstellung von Fußwegeverbindungen durch den Baublock

-Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Am 18.04.2007 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren und am 19.04.2007 im PLA die Rahmenplanung zur Ortsmitte Haaren als Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortskerns beschlossen. In diesem Jahr wurde darauf aufbauend für den gesamten Stadtteil das integrierte Handlungskonzept Haaren aufgestellt. Ziel ist es, neuen Wohnraum im Ortrszentrum zu schaffen, den öffentlichen Raum und die Freiräume umzugestalten und aufzuwerten, sowie neue Wegeverbindungen aufzuzeigen.

Dem Bereich um die ehemalige Brauerei wird in der Rahmenplanung eine wichtige Funktion zugeschrieben, da er zwischen wichtigen zentralen Nutzungen liegt. In der Rahmenplanung werden im Wesentlichen drei Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Blockrandschließung im Norden

Es wird empfohlen den Baublock in Abgrenzung zu dem solitär liegenden Kirchengebäude im Norden zu schließen. Durch die Blockrandbebauung entstehen neue urbane Räume im Umfeld der Kirche.

  1. Wegeverbindungen durch den Baublock

Es werden vorhandene Lücken und Durchgänge dargestellt, die sich für Wegeverbindungen eignen und wodurch kurze Wege zwischen Marktplatz, Kirche und den sozialen Einrichtungen leicht hergestellt werden können.

  1. Mischnutzung und Parkplätze im Blockinnenbereich

Für den Blockinnenbereich wird in der Rahmenplanung ein Potential für eine Bebauung gesehen. Als Nutzung wird Wohnen und Gewerbe empfohlen. Darüber hinaus wird die Fläche für zentrumsnahe Parkplätze als geeignet eingestuft.

In dem vorliegenden Antrag werden die Ziele der Rahmenplanung aufgegriffen. Nur bei der Bewertung des Blockinnenbereiches wird davon abgewichen und eine weitgehende Freihaltung von Bebauung gefordert.

Die Freihaltung des Blockinnenbereiches von Bebauung zugunsten von Grünstrukturen ist eine klassische städtebauliche Form des Baublocks. Insbesondere aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Alt-Haarener-Allee ist ein ruhiger Rückbereich städtebaulich gerechtfertigt.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich zwischen Alt-Haarener-Allee, Germanusstraße und Kirche einen Bebauungsplan mit folgenden städtebaulichen Zielen aufzustellen:

- weitgehende Schließung der Blockrandbebauung

- Betonung der nördlich des Baublocks befindlichen Kirche als Solitär

- Sicherstellung von Fußwegeberbindungen durch den Baublock

- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen im Blockinnenbereich durch weitgehende Freihaltung von Bebauung.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt: Bebauungsplan Haaren Ortsmitte

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt den Bebauungsplan Nr. 1009 für die Ortsmitte Haaren, um Wohnraum und eine Kindertagesstätte zu schaffen und die Funktionalität der Ortsmitte zu stärken.

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StadtentwicklungUmsetzung beschlossen25. Feb. 2016 – 4. Dez. 20247 Vorlagen
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Worum geht es?

Die Ortsmitte von Haaren soll lebendiger werden: Ein Bebauungsplan für das ehemalige Brauereigelände soll neue Wohnungen, Wegeverbindungen und Grünflächen schaffen.

Projekt

Bebauungsplan Haaren Ortsmitte

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BauleitplanungBlockrandbebauungGrünflächenFußwegekonzept

Betroffene Gruppen

Anwohner HaarenGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details