Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Aachen wird an das neue Landesgesetz angepasst, um Gebühren, Kostenersatz und Entgelte für Feuerwehrleistungen rechtlich abzusichern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zu beschließen.
Der 4. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den in der Anlage beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zu beschließen.
Der 4. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung).
Der 4. Nachtrag ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 16.12.2015 das neue Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz des Landes NRW (BHKG) verabschiedet. Das BHKG ist am 29.12.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV.NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 48 (Seite 885 bis 918) veröffentlicht worden und am 01.01.2016 in Kraft getreten.
Die der Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlagen werden in einem 4. Nachtrag an das neue Landesgesetz angepasst.
Der 4. Nachtrag zur Feuerwehrsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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Projekt: Feuerwehrsatzung
Zum ProjektDie Stadt Aachen passt ihre Feuerwehrsatzung an die neue Rechtslage an und führt separate Satzungen für Kostenersatz und Gebühren ein. Die Einsätze der Feuerwehr bleiben grundsätzlich kostenfrei, nur in Ausnahmefällen wird Kostenersatz erhoben.
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Worum geht es?
Die Feuerwehrsatzung der Stadt Aachen wird an das neue Landesgesetz angepasst, um Gebühren, Kostenersatz und Entgelte für Feuerwehrleistungen rechtlich abzusichern.
Projekt
Feuerwehrsatzung
Auch: Feuerwehrgebührensatzung
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 22.2.2026