Benutzungsordnung für den Recyclinghof Aachen-Brand
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Benutzungsordnung für den Recyclinghof in Brand wird überarbeitet, um den Ablauf zu optimieren und die Kosten im Griff zu behalten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung und die Benutzungsordnung des Recyclinghofes Aachen-Brand zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der inzwischen erweiterten Abfallarten, die auf dem Recyclinghof Aachen-Brand angenommen werden, ist eine Überarbeitung der zurzeit bestehenden Benutzungsordnung für die Recyclinghöfe der Stadt Aachen vom 29.11.1995 erforderlich.
Die Benutzungsordnung, die sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen richtet, dient zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes auf dem Recyclinghof Aachen-Brand. Die Benutzungsordnung dient außerdem dazu, die Kosten, durch vereinzelte Mengenbegrenzungen sowie durch die Eingrenzung des Anlieferkreises, stabil zu halten.
Mit der Benutzungsordnung wird das Ziel verfolgt, weiterhin den besonderen Service der kostenfreien Nutzung der Recyclinghöfe in der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Die Benutzungsordnung für den Recyclinghof in Brand wird überarbeitet, um den Ablauf zu optimieren und die Kosten im Griff zu behalten.
Projekt
Benutzungsordnung Recyclinghof Brand
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 22.2.2026