Vorlage·E 18/0051/WP17·13. April 2016

Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 4 der Verpackungsverordnung (VerpackV) zwischen dem Dualen System Reclay Systems GmbH und der Stadt Aachen zur Ausgestaltung des Erfassungssystems für Verpackungen im Gebiet der Stadt Aachen.

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie wird die Sammlung von Verpackungsabfällen in Aachen organisiert? Die Stadt verhandelt mit Systembetreibern über die künftige Ausgestaltung des Erfassungssystems.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt die Verlängerung der bestehenden Abstimmungsvereinbarung für das duale System im Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2019

Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit betreiben deutschlandweit inzwischen 10 Systembetreiber die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen gemäß Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 21. August 1998, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.7.2014.

Dieses Erfassungssystem ist gemäß § 6 Abs. 4 VerpackV auf die vorhandenen Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen.

Zur Erfassung der sogenannten Leichtverpackungen, bestehend aus allen Materialien außer Glas und Papier, ist für die Stadt Aachen in der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen flächendeckend der „Gelbe Sack“ mit 14-täglicher Leerung einschl. Vollservice in den Vollservicerevieren der Innenstadt festgelegt. Diese Abstimmungsvereinbarung ist Grundlage für die alle drei Jahre neu von den Dualen Systemen auszuschreibende Entsorgungsleistung. Systemänderungen, die Auswirkungen auf die Entsorgungsleistung haben, sind daher rechtzeitig zwischen der Stadt Aachen und den Dualen Systemen in die Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen. Die Laufzeit der Abstimmungsvereinbarung beträgt ebenfalls jeweils drei Jahre.

Seit dem 1.1.2014 ist die Reclay Systems GmbH Verhandlungsführer der Dualen Systeme für das Entsorgungsgebiet der Stadt Aachen. 2014 wurde die Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Reclay Systems GmbH bis zum 31.12.2016 verlängert. Der aktuelle Entsorgungsvertrag für LVP ging für den gleichen Zeitraum an die ARGE Wertstofferfassung Eifel GmbH und endet ebenfalls zum 31.12.2016.

In Vorbereitung auf das in Kürze anstehende Ausschreibungsverfahren haben mit der Reclay Systems GmbH Gespräche zu einer möglichen Systemänderung b 2017 stattgefunden.

Generell gilt im Falle eines Änderungsvorschlags, dass beide Seiten damit einverstanden sein müssen. Andernfalls gilt der Grundsatz, dass das bestehende, abgestimmte System durch Verlängerung der bestehenden Abstimmungsvereinbarung weiter fortgeführt wird.

Während in der Innenstadt aufgrund von Platzmangel die Sacksammlung das favorisierte System darstellt, favorisieren einige Bürger vor allem in den Außenbezirken eine Tonne für die LVP Sammlung. Von daher wurde von Seiten des Aachener Stadtbetriebes die Überlegung geäußert für Aachen zusätzlich zum gelben Sack auch die Möglichkeit einer Tonne für LVP einzuführen.

Der Systembetreiber lehnt jedoch zwei parallele Systeme (Sack und Tonne), da dies zwangsläufig mit Mehrkosten verbunden wäre, ab. Auch sei aus seiner Sicht die Sacksammlung im Hinblick auf Fehlmengen deutlich besser, als eine Tonnensammlung.

Das aktuelle Sammelsystem in der Stadt Aachen ist wie von Beginn an für Aachen vereinbart die

14-tägliche Gelbe Wertstoffsack Entsorgung mit teilweisem Vollservice in der B0 ergänzt durch gelbe Wertstoffcontainer ab 1.100 l in Großanlagen

Unabhängig davon ist für die Dualen Systeme eine Umstellung auf Sammelbehälter zwar durchaus möglich, aber dies nur wenn die Sammlung ausschließlich über Behälter erfolgt und diese als

4-wöchentliche 240-Liter-Behältersammlung mit gleichzeitiger Einführung als Wertstofftonne

durchgeführt wird.

Die Entsorgungskosten für die stoffgleichen Nichtverpackungen, die über diese Wertstofftonne miterfasst würden, gingen dann ausschließlich zu Lasten der Stadt Aachen. Genauere Angaben zu den Kosten würden sich nach Mengenanalyse und Aufwand ergeben. Seitens der Dualen Systeme geht man hier von einem Kostenumfang in Höhe von ca. 1,50 bis 2,00 Euro je Einwohner im Jahr aus. Das würde für den Gebührenhaushalt der Stadt Aachen eine zusätzliche Belastung in Höhe von 375.000 bis 500.000 Euro pro Jahr bedeutet.

Abweichungen von dem Standardbehältersystem, wie z.B. kleinere Gefäße mit 120 l passend zu den bisher in der Stadt Aachen üblichen Abfallgefäßen, Beibehaltung des 14-täglichen Abholrhythmus und/oder eine fakultative Sacksammlung, wären, wenn die Stadt Aachen das ausdrücklich wünscht, von Seiten der Dualen Systeme zwar denkbar, allerdings unter der Bedingung dass alle sich daraus ergebenen Zusatzkosten von der Stadt Aachen übernommen werden. Über den Gebührenhaushalt könnte für diese Zusatzkosten jedoch gesichert nur der Anteil von ca. 25 %, der auf die Wertstofftonne entfällt, abgedeckt werden. Die restlichen 75% müssten aus anderen Mitteln bestritten werden, da der Bürger für Leistungen des privaten Entsorgungssystems der Verpackungen bereits beim Kauf bezahlt hat und nicht noch zusätzlich hierfür über die Abfallgebühren zur Kasse gebeten werden darf. Dies zumindest solange, bis der Gesetzgeber im noch immer ausstehenden Wertstoffgesetz keine anderslautenden Regelungen erlassen hat.

An dieser Stelle sei kurz auf den laufenden Streit um das Wertstoffgesetz verwiesen. Die Bundesländer haben jüngst gegen den aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für ein Wertstoffgesetz, das die Verantwortung für Sammlung und Verwertung von Verpackungen und künftig stoffgleichen Nichtverpackungen weiter den dualen Systemen überlassen will, votiert. Demgegenüber ist es die zentrale Forderung der Länder die Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommune zu übertragen.

Das Bundesministerium hat daraufhin erste Änderungen am Arbeitsentwurf für das umstrittene Wertstoffgesetz präsentiert. Die Grundausrichtung einer erweiterten Wertstofferfassung und –verwertung über duale Systeme sind hierin derzeit noch unverändert. Allerdings wird den Kommunen bei der Sammlung vor Ort größere Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt. So wird u.a. klargestellt, dass einseitige Vorgaben der Kommunen im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung verbindlich sind und die Kommunen ohne weitere Rechtfertigungsgründe eigene Standards für die Wertstofferfassung festlegen dürfen. Auch ist seitens des Ministeriums angedacht, dass die Gefäße durch die Kommunen gestellt werden können. Ob sich demgegenüber die Länder mit ihrer Maximalposition weiter durchsetzen können bleibt abzuwarten.

In jedem Fall darf man aber davon ausgehen, dass das Wertstoffgesetz nicht mehr vor den Bundestagswahlen im Herbst 2017 verabschiedet wird.

In dieser Situation wird empfohlen, die endgültigen Regelungen des Wertstoffgesetztes weiter abzuwarten und die bestehende Abstimmungsvereinbarung unverändert zunächst weiter für drei Jahre fortzuschreiben. Bei Änderung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen sind gemäß § 11 der Abstimmungsvereinbarung ohnehin beide Parteien verpflichtet, Verhandlungen über notwendige Vertragsanpassungen zu führen.

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Worum geht es?

Wie wird die Sammlung von Verpackungsabfällen in Aachen organisiert? Die Stadt verhandelt mit Systembetreibern über die künftige Ausgestaltung des Erfassungssystems.

Projekt

Verpackungsentsorgung

Auch: Gelber Sack, Wertstofftonne, LVP-Sammlung

Kategorien

Umwelt & Natur

Schlagworte

AbfallwirtschaftRecyclingSammelsystemeKreislaufwirtschaft

Betroffene Gruppen

BürgerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
22.2.2026
Technische Details