Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße
Inhalt
Erläuterungen
Die Stadt sichert sich ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in der Innenstadt, um die Entwicklung eines Quartiers mit mehr Wohnraum und einer neuen Turnhalle zu steuern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Großkölnstraße / Minoritenstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 17.03.2016 wurde im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.02.2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße - gefasst (s. Vorlage FB 61/0364/WP17). Ziel ist insbesondere die Stärkung der Wohnnutzung und die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes.
Der untere Teil der Großkölnstraße ist Bestandteil der innerstädtischen Einkaufszone. Die Qualität dieses Bereiches, sowohl hinsichtlich der Nutzungen, als auch hinsichtlich des Zustandes der angrenzenden Bebauung, entspricht nicht mehr diesem ursprünglich attraktiven Standort. Vor allem der jahrelange Leerstand eines ehemaligen Modehauses wirkt sich negativ auf das Straßenbild aus.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung und Sicherung kerngebietstypischer Nutzungen in den Erdgeschossen gesichert werden. Die darüber liegenden Geschosse sollen vorrangig der Wohnnutzung dienen.
Darüber hinaus befindet sich im benachbarten Baublock an der Minoritenstraße eine alte Turnhalle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zustandes wenig attraktiv ist für den Vereins- und Schulsport. Im Bebauungsplanverfahren soll geprüft werden, ob diese Halle ersetzt werden kann und im Plangebiet ein geeigneter Standort für eine neue Turnhalle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang soll auch die Unterbringung der Stellplätze für die geplanten Nutzungen und evtl. auch die Möglichkeiten für öffentliches Parken geprüft werden.
Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
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Worum geht es?
Die Stadt sichert sich ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in der Innenstadt, um die Entwicklung eines Quartiers mit mehr Wohnraum und einer neuen Turnhalle zu steuern.
Projekt
Stadtentwicklung Großkölnstraße
Auch: Bebauungsplan Großkölnstraße, Vorkaufsrecht Minoritenstraße
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026