Bürgerantrag "Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum"
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll eine zusätzliche Bushaltestelle in der Jülicher Straße entstehen, um das Hörgeschädigtenzentrum besser anzubinden?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und folgt der Empfehlung, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Der Antrag gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Stadt wurde gebeten, sich um eine weitere Bushaltestelle in der Jülicher Straße an der Einmündung Talbotstraße zur besseren Anbindung des Hörgeschädigten Zentrums zu kümmern (vgl. Anlage 1). Bereits im Januar 2016 wurde die Verwaltung in dieser Angelegenheit von derselben Bürgerin angeschrieben (vgl. Anlage 2). Daraufhin hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der ASEAG den Sachverhalt sorgfältig geprüft. Nach Abwägung aller Belange wurde einvernehmlich beschlossen, keinen zusätzlichen Halt in der Jülicher Straße einzurichten. Entsprechend wurde der Bürgerin geantwortet. Nun hat sie sich direkt an das OB-Büro gewandt.
Heutige Situation
Das Hörgeschädigten Zentrum ("HGZ") in der Talbotstraße liegt etwa 200 m von der Jülicher Straße entfernt, siehe Anlage 3. Im Begegnungszentrum treffen sich Vereine und Gruppen der gehörlosen Menschen sowie die Selbsthilfegruppe der Schwerhörigen aus dem Großraum Aachen zu regelmäßigen Veranstaltungen.
Viele Besucher des HGZ reisen mit dem ÖPNV an. Auf der Jülicher Straße verkehren die Busse tagsüber an Werktagen mindestens alle 10 Minuten, in der Hauptverkehrszeit noch häufiger. Die nächstgelegenen Haltestellen "Talbot" sowie "Liebigstraße" befinden sich in der Jülicher Straße. Die Fußwegeentfernungen bis zum Eingang des HGZ betragen wie folgt:
- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Bushof: 600 m
- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Haaren: 525 m
- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Bushof: 530 m
- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Haaren: 635 m
In der Talbotstraße wohnen rd. 370 Menschen. Weitere Einrichtungen dort sind z.B. die Förderschule Martin-Luther-King-Schule (ca. 40 Schülerinnen und Schüler), eine Kindertagesstätte, eine Nebenstelle der Familienkasse sowie einige kleinere Betriebe.
Prüfung einer zusätzlichen Haltestelle
Die Bürgerin schlägt vor, eine zusätzliche Bushaltestelle "Hörgeschädigten Zentrum" zwischen den vorhandenen Haltestellen "Talbot" und "Liebigstraße" in der Jülicher Straße einzurichten, um die Erreichbarkeit der Einrichtung zu verbessern. Grundsätzlich werden im ÖPNV der Stadt Aachen Fußwegeentfernungen zur nächstgelegenen Bushaltestelle von maximal 400 m angestrebt (Qualitätsstandard gemäß Nahverkehrsplan). Dieser Standard wird für ca. 95% der Einwohner im Stadtgebiet erreicht. Lagebedingt oder aber aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen gibt es jedoch Teilbereiche, in denen etwas weitere Wege zurückgelegt werden müssen. Dies trifft u.a. auf den Standort des HGZ zu, siehe Ausführungen oben.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle auf der Jülicher Straße in Höhe der Einmündung Talbotstraße würde helfen die Fußwege zu verkürzen, führt aber zu Haltestellenabstände auf der Jülicher Straße zwischen den Haltestellen "Liebigstraße" bzw. "Talbot" und der zusätzlichen Haltestelle von nur ca. 260 m. Durch den zusätzlichen Halt würde sich die Beförderungszeit für die dort verkehrenden Buslinien 1, 11, 16, 21, 46, 52, 70, 220 und SB 20 verlängern.
Ein Teil dieser Linien verfügt an den Endhaltestellen nur über eine sehr kurze Wendezeit von 4-5 Minuten. Störungen im Betriebsablauf können möglicherweise nicht ausreichend ausgeglichen werden und Anschlüsse entlang des Linienweges wären von einer Verlängerung der Beförderungszeit betroffen. Aktuell werden auf den Buslinien entlang der Jülicher Straße noch Beschleunigungsmaßnahmen geprüft, um die Fahrplanzeiten stabil zu halten und auch künftig einen pünktlichen Buslinienverkehr zu gewährleisten.
Die Haltestellen müssten eingerichtet und für einen barrierefreien Betrieb ausgestattet werden (Hochbord, Leitelemente usw.). Hierfür fallen Kosten in Höhe von mindestens 20.000 € je Fahrtrichtung an. Genauere Angaben könnten erst bei konkreter Ausbauplanung vorgelegt werden.
Empfehlung
Nach Abwägung aller Belange wird die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in der Jülicher Straße sowohl von der ASEAG als auch von der Stadt abgelehnt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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KI-Analyse
Worum geht es?
Soll eine zusätzliche Bushaltestelle in der Jülicher Straße entstehen, um das Hörgeschädigtenzentrum besser anzubinden?
Projekt
ÖPNV-Anbindung Hörgeschädigtenzentrum
Auch: Bushaltestelle Talbotstraße
Strategien & Programme
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026