Vorlage·B 03/0060/WP17·23. Juni 2016

Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis ElisabethstraßeAbrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Hartmannstraße wurde als Hauptgeschäftsstraße ausgebaut – nun wird die Abrechnung der Kosten für die Anlieger vorgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Nachdem mit dem Ausbau der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2012 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes – Vorausleistungen gemäß § 8 der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Ausbaubeitragspflicht angeboten.

Die Hartmannstraße wurde im Bereich von Ursulinerstraße bis Elisabethstraßevon 2011 bis 2012 neu ausgebaut. Die bisherige Aufteilung der Verkehrsfläche entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Gehweg entlang der bebauten Seite war für eine Hauptgeschäftsstraße zu schmal, der angrenzende Parkstreifen dagegen in seiner Breite überdimensioniert. Darüber hinaus war die Fahrbahn in einem schlechten Zustand. Das vorhandene Kleinpflaster war sehr uneben und wies zahlreiche weitere Schadstellen auf.

Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteilefür die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der „Hartmannstraße von Ursulinerstraße bis Elisabethstraße“ erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

309,40 €

(3 Beitragspflichtige haben von der Ablösung des Ausbaubeitrages keinen Gebrauch gemacht)

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Worum geht es?

Die Hartmannstraße wurde als Hauptgeschäftsstraße ausgebaut – nun wird die Abrechnung der Kosten für die Anlieger vorgelegt.

Projekt

Ausbau Hartmannstraße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

StraßenausbauErschließungsbeiträgeVerkehrsflächen

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerGewerbetreibendeAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
22.2.2026
Technische Details