Steinbruch Breinig·2 VorlagenKI
Vorlage·BA 4/0050/WP17·6. Juli 2016

Steinbruch der BSR Schotterwerk GmbH in Kornelimünster/BreinigSachstandsbericht zum Antrag nach § 16 BImSchG vom 03.02.2016 auf Genehmigung zur Änderung der Anlage zum Brechen, Trocknen, Malen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein (Brecher- und Klassieranlage) entsprechend Nr. 2.2 des Anhangs 1 der 4. BImschVAntrag der CDU-BF vom 21.04.2016

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Steinbruchunternehmen beantragt eine Genehmigung für betriebliche Änderungen, deren Auswirkungen geprüft werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Vorschlag des Fachbereichs Umwelt, Städteregion Aachen, wurde um Teilnahme des Geschäftsführers der BSR GmbH zu diesem Antrag gebeten. Er soll insbesondere zu den konkreten Änderungen im Betrieb des Steinbruches weitergehende Informationengeben.

Die Städteregion Aachen teilt zum Stand des o. a. Genehmigungsverfahrens folgendes mit:

Aufstellung zum Stand des Genehmigungsverfahrens:

- Eingang des Antrages 09.02.2016

- Vollständigkeitsprüfung 12.02.2016

- Behördenbeteiligung am 15.02.2016:

Bezirksregierung Köln – Dezernat 55;

Stellungnahme am 24.02.2016 = keine Bedenken

Stadt Stolberg:

Stellungnahme am 03.05.2016 = keine durchgreifenden Bedenken Nebenbestimmungen vorgeschlagen.

Stadt Aachen:

Stellungnahme am 02.03.2016 = grundsätzlich keine Bedenken - aus wasserschutzrechtlicher Sicht bzw. Immissionsschutz Nebenbestimmungen vorgeschlagen.

Interne Beteiligung Städteregion Aachen, Untere Wasserbehörde, Untere Abgrabungsbehörde, Untere Landschaftsbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde
= keine grundsätzlichen Bedenken

- Zulassungsbescheid nach § 8 a:

Am 17.03.2016 wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn erteilt; und gleichzeitig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Rückbau der Anlagen abgeschlossen, falls die Genehmigung nicht erteilt wird.

Die abschließende Entscheidung über den Antrag, d. h. die Genehmigung, steht noch aus.

Veröffentlichung der Sprengankündigungen:

Für den Altsteinbruch Blees (Flurstück 45) in dem aktuell hauptsächlich abgebaut wird, gibt es keine Verpflichtung zur öffentlichen Sprengankündigung.

Für den neuen Steinbruch der BSR enthält die Genehmigung eine Auflage, die Sprengtermine öffentlich anzukündigen. Auf Bitten der für die Überwachung der Sprengvorschriften zuständigen Bezirksregierung Köln ist der Vollzug dieser Nebenbestimmung ausgesetzt worden, d. h. zurzeit und bis auf Weiteres wird auf die öffentliche Bekanntmachung verzichtet.

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Projekt: Steinbruch Breinig

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Steinbruchunternehmen beantragt eine Genehmigung für betriebliche Änderungen, deren Auswirkungen geprüft werden.

Projekt

Steinbruch Breinig

Auch: BSR Schotterwerk

Kategorien

Umwelt & NaturWirtschaft

Schlagworte

GewerbeanlagenImmissionsschutzGenehmigungsverfahren

Betroffene Gruppen

Anwohner KornelimünsterGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
22.2.2026
Technische Details