Vorlage·FB 23/0235/WP17·6. Juli 2016

Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE: Verbot sexistischer Werbung

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Antrag fordert ein Verbot sexistischer Werbung im öffentlichen Raum, doch rechtliche Hürden stehen dem entgegen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 11.02.2016 einen Ratsantrag: Verbot sexistischer Werbung in Aachen (siehe Anlage) gestellt.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Das Verbot sexistischer Werbung auf dem Gebiet der Stadt Aachen ist kein neues Thema. Empörung lösten u. a. die Werbeplakate für die im Sommer 2007 stattgefundene Erotikmesse aus, die von Teilen der Bevölkerung als frauenverachtend empfunden wurde.

Die Verwaltung nutzt bereits im Rahmen von Werbeverträgen und -konzessionen ihre vertraglichen Möglichkeiten, Einfluss auf die Inhalte der Werbung auf den von der Stadt vermarkteten Plakatflächen/Fahrgastunterständen zu nehmen, indem sie ihre Vertragspartner dazu verpflichtet, "sexistische Werbung jeglicher Art" bzw. bildliche Darstellungen oder Aussagen zu unterlassen, die mit der Menschenwürde, den guten Sitten oder der verfassungsmäßigen Ordnung nicht zu vereinbaren sind. In Zweifelsfällen verpflichtet sich der Vertragspartner entsprechend der vertraglichen Regelung, den geplanten Aushang der Stadt zur Genehmigung vorzulegen oder nach Beschwerden den reklamierten Aushang zu "neutralisieren".

Für ein generelles Verbot von geschlechtsdiskriminierender Werbung aufgrund kommunaler Satzungen fehlt es derzeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Eine solche ist aber aufgrund der erheblichen Grundrechtsrelevanz erforderlich, da das BVerfG bereits in seiner Entscheidung vom 12.12.2000 - Aktenzeichen: 1 BvR 1762/95 - Werbeanzeigen als vom Schutzbereich der Pressefreiheit gedeckt ansieht.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (WD 10 - 3000 - 45/15) hat sich anlässlich des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg gegen sexistische Werbung auf bezirkseigenen Flächen mit dieser Thematik ausführlich befasst, mit dem Ergebnis, dass eine Rechtsgrundlage für den Erlass entsprechender kommunaler Satzungen nur durch ein Parlamentsgesetz geschaffen werden kann (S. 11 Z. 2.5.2).

Damit gilt der Ratsantrag als behandelt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Dokument

Sammeldokument öffentlich535.1 KB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Antrag fordert ein Verbot sexistischer Werbung im öffentlichen Raum, doch rechtliche Hürden stehen dem entgegen.

Projekt

Verbot sexistischer Werbung

Kategorien

Soziales & IntegrationKultur

Schlagworte

WerbungGleichstellungKommunale Satzungen

Betroffene Gruppen

BürgerWerbebranche

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
22.2.2026
Technische Details