Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedeshier: Herr Kaj Neumann (GRÜNE)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister führt Herrn Kaj Neumann als neues Mitglied des Rates der Stadt ein und verpflichtet ihn per Handschlag zur Wahrnehmung der Aufgaben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Herr Jochen Luczak (GRÜNE) ist durch Verzichtserklärung vom 15.06.2016 mit Wirkung zum 31.08.2016 gemäß §§ 37, 38 Kommunalwahlgesetz aus dem Rat der Stadt ausgeschieden.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde als Nachfolger der auf der Reserveliste der GRÜNEN benannte Bewerber, Herr Kaj Neumann, wohnhaft in 52064 Aachen, Südstraße 8, vom Wahlleiter festgestellt.
Der Nachfolger erwirbt gemäß § 36 Kommunalwahlgesetz, §§ 62,69 Kommunalwahlordnung die Mitgliedschaft im Rat der Stadt mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Wahlleiter bzw. nach Ablauf einer einwöchigen Frist seit Zustellung der Benachrichtigung über die Wahl.
Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wird das neue Ratsmitglied vom Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 22.2.2026