Vorlage·FB 61/0549/WP17·29. September 2016

Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Ticket soll Fahrgästen die Weiterfahrt in benachbarte Verkehrsverbünde erleichtern – zunächst als Pilotprojekt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung eines pauschalen Anschluss-Tickets „EinfachWeiterTicket“ oder der beschriebenen Alternative auf Basis des VRS-Tarifs zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Angelegenheiten

Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017

In den Landesgremien NRW wird bereits seit geraumer Zeit beraten, ein pauschales Anschluss-Ticket NRW-weit einzuführen, mit dem Inhaber einer Zeitkarte nach dem jeweiligen Verbund- oder NRW-Tarif sowie Inhaber von im jeweiligen Verbundgebiet netzweiten Kombi-Tickets die Möglichkeit erhalten, mittels eines pauschalen Anschluss-Tickets eine Anschlussfahrt in das gesamte NRW-Verkehrsgebiet zu machen. Eine vergleichbare Tari­fierung ist zwar mit Einführung des NRW-Tarifs auch in der Art geschaffen worden, dass Anschluss-Tickets nach den Tarifkilometern des DB-Tarifs vertrieben werden; die Handhabung ist allerdings wenig transparent.

Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des Westfalentarifs Mitte nächsten Jahres ist es den westfälischen Akteuren derzeit aber nicht möglich, ein NRW-weites pauschales Anschluss-Ticket positiv zu begleiten, so dass nunmehr geplant ist, zunächst für die drei Verbundräume AVV, VRS und VRR für einen Pilotzeitraum von drei Jahren ein pauschales Anschluss-Ticket zum 01.01.2017 einzuführen. Die Einführung steht noch unter dem Vorbehalt einer einvernehmlich abzustimmenden Einnahmenaufteilung zwischen den drei Verbundräumen.

Da das neue Angebot aus vorgenannten Gründen nicht NRW-weit gültig sein kann, verbietet sich auch eine Produktbezeichnung, die den Begriff „NRW“ beinhaltet. Das neue Angebot wird daher unter der Bezeichnung „EinfachWeiterTicket“ vermarktet werden. Die Tarifbestimmungen und Tarifmerkmale sind in der Anlage aufgeführt.

Die VRS-Gremien haben ergänzend darüber beraten, dass, falls das „EinfachWeiterTicket“ landesweit keine Mehrheit findet, zur pauschalen Anschlusstarifierung zwischen VRS, AVV und VRR ein Anschluss-Ticket auf Basis des VRS-Tarifs eingeführt werden soll. Hiermit wären Anschluss-Tarifierungen zwischen AVV und VRS sowie VRS und VRR, nicht aber zwischen AVV und VRR möglich. Der gegenüber dem „EinfachWeiterTicket“ geringere Preis in geplanter Höhe von 5,50 €/Fahrt rechtfertigt dies jedoch. Im Rahmen anstehender Beratungen zur Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR sind dann weiterführende Überlegungen anzustellen.

Über die weiteren Beratungen im Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW am 20.09.2016 wird in der Sitzung berichtet.

Die Verkehrsunternehmen im AVV haben vorgenannten Planungen zur Einführung eines pauschalen Anschluss-Tickets bereits grundsätzlich zugestimmt.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein neues Ticket soll Fahrgästen die Weiterfahrt in benachbarte Verkehrsverbünde erleichtern – zunächst als Pilotprojekt.

Projekt

EinfachWeiterTicket

Auch: Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR, Pauschales Anschluss-Ticket

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVTarifkooperationGrenzüberschreitender VerkehrFahrgastfreundlichkeit

Betroffene Gruppen

PendlerFahrgästeZeitkarteninhaber

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details