Vorlage·FB 61/0577/WP17·23. November 2016

Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 - Brander Feld- im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Planbereich zwischen Autobahn BAB A44/E 40, Schulzentrum Brander Feld und der Wohnbebauung an der Schagenstraßehier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 11.07.2016

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Brander Feld wird beschlossen, um rechtliche Klarheit für die weitere Entwicklung des Gebiets zu schaffen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen

- Brander Feld- die geänderte Fassung der Plandarstellung sowie Begründung mit Umweltbericht nach Auflage der Genehmigungsbehörde Köln vom 11.07.2016 sowie die fortgeschriebene zusammenfassende Erklärung in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 02.03.2016 die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Brander Feld- im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Planbereich zwischen Autobahn BAB A44/E 40, Schulzentrum Brander Feld und der Wohnbebauung an der Schagenstraße sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu beschlossen.

Die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes wurde der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Gem. § 6 BauGB hat die Bezirksregierung diese Flächennutzungsplanänderung nun genehmigt, mit der Auflage, a) in den Hauptplan einen Vermerk nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BauGB zur geplanten Wasserschutzzone II afür die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Eicher Stollen (Entwurfsstand aus dem Jahr 2001) einzutragen und entsprechend in der Begründung sowie im Umweltbericht zu berichtigen und

b) die Begründung auf der Grundlage der Abwägungsergebnisse fortzuschreiben.

Die Auflage hat klarstellenden Charakter und dient der Rechtseindeutigkeit.

Zur Klarstellung der dem Abwägungsbeschluss des Rates zugrundeliegenden Erwägungen zur

Leistungsfähigkeit der äußeren Erschließung und zum ruhenden Verkehr wurde die Begründung zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes ergänzt. Im Umweltbericht wurde das Thema Sportlärm hinsichtlich der Nutzungsverträglichkeit mit dem benachbarten Wohnen eingefügt. Die Forderung zu a) wurde eingefügt und im Plan vermerkt.

Zur besseren Lesbarkeit sind die Änderungen im Text der Begründung und Umweltbericht grau hinterlegt. Im Verfahrensplan wurde der Vermerk in rot eingetragen.

Weiterhin wurde die zusammenfassende Erklärung fortgeschrieben.

Empfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich6.5 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (4)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Brander Feld wird beschlossen, um rechtliche Klarheit für die weitere Entwicklung des Gebiets zu schaffen.

Projekt

Flächennutzungsplan Brander Feld

Auch: FNP Änderung 132, Brander Feld Planung

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

FlächennutzungsplanWasserschutzUmweltverträglichkeitBauleitplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandGewerbetreibendeUmweltverbände

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details